Geography Reference
In-Depth Information
Im Folgenden werden die wesentlichen Merkmale der amtlichen kartographi-
schen Informationssysteme sowie die digitaler Atlanten vorgestellt. Die Umstel-
lungsprozesse sind noch nicht abgeschlossen. Neben den großen zu verarbeitenden
Datenmengen ist es vor allem auch die Weiterentwicklung der Datenverarbeitung,
die fortlaufende Veränderungen bei den Systemumstellungen notwendig macht,
wodurch sich die Fertigstellung entsprechend verzögert. Zugleich müssen die Da-
ten auch immer wieder aktualisiert werden.
7.3.1 Die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)
Der Erfassung und Ordnung von Grund und Boden dienen in Deutschland das
Liegenschaftskataster und das Grundbuch. Das Liegenschaftskataster weist auf
der Basis von Vermessungen die Einteilung des Bodens in Flur- bzw. Grundstücke
nach und enthält Angaben über deren Lage, Größe, Nutzung usw. Seine Einrich-
tung und Fortführung ist Aufgabe der Vermessungsbehörden in den Bundeslän-
dern, vertreten durch die Vermessungs- und Katasterämter. Das Grundbuch regelt
die rechtlichen Aspekte an einem Grundstück, wie das Eigentum, Dienstbarkeiten
und Belastungen. Seine Führung obliegt den Amtsgerichten.
Das Liegenschaftskataster hat seinen Ursprung im Grundsteuerkataster des
19. Jahrhunderts, dessen Ziel eine einheitliche und gerechte Besteuerung von
Grund und Boden war. Seine erste Erweiterung erfuhr es durch die Übernahme
der Ergebnisse der Bodenschätzung (Bodenbeschaffenheit und Ertragsfähigkeit)
für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Heute bildet es die Grundlage für zahl-
reiche Anforderungen aus Wirtschaft und Verwaltung, für den Natur- und Um-
weltschutz sowie für Planungen und bodenordnerische Maßnahmen. Basis des
Liegenschaftskatasters ist die Einteilung des Bodens in abgegrenzte Flurstücke
als Elementareinheit mit ihren Geometrie- und Sachdaten. Diese Daten gliedern
sich in zwei Bereiche, wobei die Flurstücksnummer das verbindende Merkmal
bildet:
Die Liegenschaftskarte dient der geometrisch-graphischen Darstellung der
Flurstücke mit den Flurstücksgrenzen und -nummern, Gebäuden, Nut-
zungsarten und -grenzen, ggf. auch Ergebnissen der Bodenschätzung, sowie
weiteren topographischen Einzelheiten und sonstigen Angaben.
Das Liegenschaftsbuch enthält als beschreibender (textlicher) Teil u.a. Anga-
ben zur Lage und Fläche der Flurstücke, zu den Nutzungsarten, zu öffent-
lich-rechtlichen Festlegungen (z.B. Baulasten, Naturschutz), über die Eigen-
tümer sowie zur Bodenschätzung.
Erste Bestrebungen, das analog geführte Liegenschaftskataster in eine digitale und
damit automationsgerechte Form umzuwandeln, gehen bereits auf die siebziger
Jahre zurück und führten schließlich zum amtlichen Liegenschaftskataster-Infor-
Search WWH ::




Custom Search