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7.1 Kartenwerke und Atlanten
Gemäß 1.2 versteht man unter einem Kartenwerk die Gesamtheit von Kartenblät-
tern für ein bestimmtes Gebiet, mit gleicher Gestaltung und i.a. auch gleichen
Maßstabs und Formats, und unter einem Atlas eine Sammlung von aufeinander
abgestimmten Einzelkarten für einen bestimmten Zweck. Im Sinne der vorstehen-
den Ausführungen kann man beide als graphische (analoge) Informationssysteme
ansehen. Im Folgenden sollen daher zunächst insbesondere die amtlichen topogra-
phischen Kartenwerke der Bundesrepublik Deutschland, Bildkartenwerke, the-
matische Kartenwerke sowie Atlanten vorgestellt werden.
7.1.1 Topographische Kartenwerke
Die Herstellung topographischer Kartenwerke setzt naturgemäß eine flächendek-
kende systematische Landesaufnahme voraus. Diese begann in den damaligen
deutschen Ländern in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts, meist durch
militärische Dienststellen, wie die ‚Königlich Preußische Landesaufnahme' in den
norddeutschen Ländern oder das ‚Militärische Topographische Bureau' in Bayern
(vgl. Habermeyer 1993). Bedingt durch die Zuständigkeit der einzelnen Länder
verlief die Entwicklung sehr heterogen. Erst mit der Umwandlung der ‚Preußi-
schen Landesaufnahme' in das ‚Reichsamt für Landesaufnahme' nach dem Ersten
Weltkrieg wurden die Bemühungen um eine einheitliche Vorgehensweise intensi-
viert (vgl. Krauß u. Harbeck 1985). Die wichtigsten topographischen Kartenwerke
waren bis 1945 schließlich die
Deutsche Grundkarte 1 : 5000 (DGK 5) (erst in der Entstehung),
Topographische Karte 1 : 25 000 (fast abgeschlossen),
Karte des Deutschen Reiches 1 : 100 000 (abgeschlossen),
Topographische Übersichtskarte des Deutschen Reiches 1: 200 000 (fast ab-
geschlossen),
Übersichtskarte von Mitteleuropa 1 : 300 000 (abgeschlossen).
Eine Sonderstellung nahm hier die Topographische Karte 1: 25.000 ein, welche als
Ergebnis einer topographischen Aufnahme durch Messtischtachymetrie (vgl.
3.3.1) auch als Meßtischblatt bezeichnet wurde. In weiten Bereichen Deutschlands
hatten die Karten eine Grundkartenfunktion, wie etwa in Norddeutschland, wo
die ‚Preußische Landesaufnahme' zwischen 1877 und 1912 insgesamt 3216 Kar-
tenblätter herstellte ( Krauß 1969).
Nach 1945 fielen das Vermessungswesen und damit auch die Kartenherstellung
wieder in den Zuständigkeitsbereich der heutigen Bundesländer, mit den Landes-
vermessungsämtern als verantwortliche und ausführende Dienststellen. Diese
gründeten schließlich die ‚Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der
Länder der Bundesrepublik Deutschland' (AdV), welche in verschiedenen Ar-
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