Cryptography Reference
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Ein neues Grundrecht (BVerfG)
Neues Grundrecht (hergeleitet aus Artikeln 1, 2 GG)
zur
Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität
informationstechnischer Systeme
--
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum
„Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
Integrität informations-technischer Systeme“, BVerfG,
1 BvR 370/07 vom 27.02.2008).
Seite 6 © Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
http://www.bfdi.bund.de
Bild 4
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Welt aus meiner Sicht heute so dar, dass wir
die Fortschritte, welche wir bei Datenschutz und Sicherheit erzielen, fast nicht
spüren und dass wir organisatorisch in diesem Umfeld immer noch Mängel haben.
Es stellt sich die Frage, wie die Weiterentwicklung aus Sicht eines Datenschützers
aussehen kann. Aus diesem Grund ist eine Arbeitsgruppe bei den Bundes- und
Landesbeauftragten tätig gewesen und hat versucht, eine Weiterentwicklung der
technisch-organisatorischen Regelungen vorzunehmen. Einer der wichtigsten
Punkte dabei ist die Entwicklung von elementaren, das heißt verständlichen und
praxistauglichen Schutzzielen (Bild 5). Das ist es, was wir als Datenschützer immer
als geeignet ansehen, wenn es um die Definition des gesetzlichen Rahmens geht.
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