Cryptography Reference
In-Depth Information
Ob an ein Gateway nur ein E-Meter angeschlossen wird oder mehrere, hängt von
der Anwendungssituation vor Ort ab. Das Gateway-Konzept muss natürlich Kon-
figurationen mit nur einem E-Meter genauso unterstützen können wie solche mit
mehreren solcher Geräte.
So wird es Smart Meter geben, die als integrale Gerätelösung ausgeführt sind, wie
zum Beispiel solche, die in einem Einfamilienhaus zum Einsatz kommen. Es wird
aber beispielsweise auch Lösungen für Wohnungsbaugesellschaften geben, bei
denen es ein Gateway für viele Meter geben wird. Das Gateway wäre dann zum
Beispiel im Hauptverteiler beziehungsweise in der Nähe der Hauszuführung
aufgesteckt und die entsprechenden elektronischen Zähler befänden sich in den
jeweiligen Wohneinheiten.
Das CLS „Controllable Local System“ ist ein Sammelbegriff für steuerbare, lokale
Verbrauchs- und Einspeiseeinrichtungen. Auch ein lokaler Energiespeicher kann
ein solches CLS sein. Weitere Beispiele sind die Waschmaschine, die Ladestation
für das Elektromobil, das MicroBHKW und die Photovoltaik-Anlage.
Der Zeitplan für die Entwicklung des Schutzprofils ist in Bild 17 dargestellt. Bis
Mitte des Jahres soll ein stabiles Schutzprofil vorliegen. Neben dem Schutzprofil
wird es auch noch funktionale Anforderungen geben, um alle Sicherheitsfunktio-
nen so zu gestalten, dass sie nicht nur sicher, sondern auch interoperabel sind.
Dazu wird es wahrscheinlich eine zusätzliche so genannte Technische Richtlinie
„TR“ geben.
Der erste Entwurf für ein Schutzprofil für das Gateway wurde bereits versendet
und auch mit den Angehörigen der Energiebranche diskutiert. Die Resonanz war
insgesamt positiv. Natürlich gibt es auch zahlreiche technische Kommentare, die
jetzt in die nächste Entwurfsversion eingearbeitet werden.
Für die Hersteller wurde ein Workshop über Grundlagen und Prüfmethodik der
Schutzprofile durchgeführt. Wir leisten hier eine ganze Reihe von Hilfestellungen,
um die Hersteller möglichst rasch in die Lage zu versetzen, die gestellten Vor-
gaben auch in ihre Produkte umsetzen zu können. Wenn es dann im Sommer
einen stabilen Standardentwurf gibt, sollen die Hersteller auch in der Lage sein, in
entsprechende Entwicklungsarbeiten investieren zu können. Das setzt allerdings
voraus, dass auch der Rechtsrahmen bis dahin einigermaßen stabil ist. Wir gehen
davon aus, dass diese rechtliche Umsetzung auch im Laufe des Jahres 2011 erfolgt
und dass wir dann Mitte bis Ende des Jahres 2012 die ersten geprüften Geräte auf
dem Markt haben.
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