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Ein
Einreiiseebestiimmungen
Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU unterliegen Waren für den Eigenbedarf keiner-
lei Beschränkungen. Bei Tabakwaren und Spirituosen gehen die Zöllner von folgenden
Richtmengen aus: 800 Zigaretten, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Tabak, 10 Liter Spiritu-
osen, 20 Liter sog. „Zwischenprodukte“ (z. B. Portwein, Madeira), 90 Liter Wein, 110 Liter
Bier, 10 kg Kafee. Im Einzelfall ist eine Überschreitung möglich, wenn nachgewiesen wird,
dass die entsprechende Menge nur für den Privatbedarf bestimmt ist. Für Jugendliche
unter 18 Jahren gibt es keine Freimengen!
Für Schweizer gilt: 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, ein Liter Branntwein und 2 Liter Wein
oder Bier.
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