Civil Engineering Reference
In-Depth Information
Abb. 3.2 BIM Objektkatalog (Auszug) - geforderte Modellinhalte für Fundamente
einer für die Belange des Facility Managements gefilterten Bestandsdokumentation an den
AG und die späteren Nutzer.
Um diese Qualitätskontrolle in realen Bauprojekten und insbesondere bei Projekten
öffentlicher Auftraggeber einsetzen zu können, muss die Kontrolle auf nachvollziehba-
ren und offenen Verfahren und Standards beruhen, also z. B. auf den als ISO16739, IFC,
und GAEB DA XML normierten Bestandteilen des Multimodells. Dazu wurden durch
die AEC3 Deutschland GmbH umfangreiche BIM Objektkataloge so erstellt, dass diese
eine Auswahl normierter Bauelementbeschreibungen enthalten, die in Bezug auf den Pla-
nungszyklus ausgewählt, ergänzt und vereinbart werden können (Abb. 3.2 ). Die organisa-
torischen Verantwortlichkeiten (wer und wie) werden in der BIM Richtlinie verankert, und
die im Multimodell übergebenen Einzelmodelle, wie z. B. das Gebäudemodell in Abb. 3.3 ,
können dann durch Qualitätsregeln automatisch geprüft werden. Dies kann sowohl als
Selbstprüfung beim Planer oder Arbeitnehmer, AN, geschehen oder bei der Übernahme
durch den AG oder auch durch einen Dienstleister, der das BIM Management sicherstellt.
In Teil II , Kap. 20 wird eine weitere Methode vorgestellt, die es erlaubt, die Datenqualität
visuell unterstützt durch Selektionsalgorithmen auf ihre Verlinkungsqualität zu überprü-
fen. Als Anwendungsbeispiel ist dort die Überprüfung der Verlinkung von Bauelementen
mit Terminen, Kosten, Mengen und dem Leistungsverzeichnis gewählt.
Die Datenqualität kann umso besser kontrolliert werden, je spezialisierter ein Daten-
modell ist, im Weiteren auch als Modelleinschränkung bezeichnet. Ist ein Datenmodell
wenig spezialisiert, muss es komplett durch Objektkataloge übernommen werden.
3.2
Fachmodellerweiterungen durch zusätzliche
Modelleinschränkungen
Die Erweiterung der Fachmodellspezifikationen hat das Ziel, die auszutauschenden Infor-
mationen für die Softwareimplementierung zu konkretisieren. Wie in Kap. Teil I , Kap. 1 .
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