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Abb. 20.8 Plausibilitätsprüfung von gleichzeitiger Zuordnung von Bewehrung zu Schalung zu
Stahlbetonbauteilen in Ortbetonbauweise in RIB iTWO
In diesem Fall werden anhand von 3 Regeln, die ein Regelwerk bilden, die Zusammen-
hänge einzeln geprüft.
Die erste Regel prüft das Vorhandensein beider Leistungspositionen zu einem Objekt.
Ist dies nicht erfüllt, prüft die zweite Regel die Existenz auf Schalung.
Ist dies nicht erfüllt, prüft die dritte Regel die Existenz auf Bewehrung.
Prozesse wie die modellorientierte Mengenermittlung benötigen die Sicherheit der
Vollständigkeit der Ergebnisse. Diese ist nicht gegeben, wenn nicht alle Verknüpfungen
zwischen den drei Fachmodellen Bauwerksmodell, Mengenmodell und Leistungsmodell
vorhanden und fehlerfrei sind. Diese Überprüfungen können in einem Arbeitsschritt über
die Visualisierungsregeln am Multimodell erfolgen. Die Überprüfung erfolgt stufenweise,
indem erst das Vorhandensein der Verlinkung von Bauwerksmodell mit dem Leistungs-
modell kontrolliert wird, um die Existenz von Leistungspositionen pro Bauteil zu prüfen.
Nachgeordnet wird die Verlinkung mit dem Mengenmodell kontrolliert, um festzustellen,
ob die Leistungspositionen auch quantitativ belegt sind.
Das nachfolgende Beispiel (Abb. 20.9 ) zeigt die Überprüfung zwischen Leistungsmo-
dell, Bauwerksmodell und Mengenmodell.
Im Visualisierungsregelwerk sind die nachfolgenden Regeln definiert:
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