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Nach der Prüfung beginnt der Teilprozess der Genehmigung der umzusetzenden Maßnahme.
Auf Grundlage der Erkenntnisse bringen die jeweiligen Verantwortlichen (Änderungssteuerer
- fachbereichsspezifisch, Projektleiter, Vorgesetzter im Fachbereich) die Änderung zur Ge-
nehmigung in den betroffenen Fachbereichen. Im Falle des Konsenses geht der Antrag in den
Status Genehmigt über, andernfalls wird eine Klärung herbeigeführt, die wiederum zur Ab-
lehnung führt und den Status Abgelehnt als Folge hat. Die Entscheidung eines übergeordneten
Gremiums kann dabei die eines untergeordneten überstimmen. Der dazugehörige Prozessab-
lauf ist in Abbildung 4-4 dargestellt.
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