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ein Hauptverantwortlicher für den Prozess benannt ist, wird mit der nächsten Phase und der
Entscheidung über einen Änderungsantrag begonnen.
Die
Lösungsabsicherung und Entscheidung
unterteilt sich weiter in die Teilschritte der
Not-
wendigkeitsprüfung
, der
Anlage des Änderungsantrags
, der
Spezifikation des Änderungsum-
fangs
, der
Festlegung der Beteiligten
, der
Kontrolle der Grundbefüllung
, der
Detailanalyse
der Auswirkungen
, der
Antragsprüfung
sowie in die
Genehmigung der umzusetzenden Lösung
(siehe Abbildung 4-2). Dabei kann ein Änderungsantrag insgesamt die Status
in Erstellung
,
Konzept
,
in Prüfung
,
Geprüft
,
Genehmigt
und
Erledigt
erhalten.
Spezifikation
des Änderungs-
umfangs
Änderungs-
umfang ist
spezifiziert
Notwendigkeits-
prüfung
Checkliste
Änderungs-
antrag ist
abgelehnt
V
Festlegung der
Beteiligten
Beteiligte sind
festgelegt
Änderungs-
antrag ist
akzeptiert
Änderungs-
antrag im Status
„Konzept“
Durchführung des
Antrags in
Projektarbeit
Kontrolle der
Grundbefüllung
Detailanalyse
der
Auswirkungen
Analyse beendet
und Stellung-
nahmen eingeholt
Anlage des
Änderungs-
antrags
Änderung ist
umgesetzt
Änderungs-
antrag ist
angelegt
Änderungs-
antrag im Status
„geprüft“
Antragsprüfung
Genehmigung
der
Umzusetzenden
Lösung
Änderungs-
antrag im Status
„genehmigt“
u
Abbildung 4-2:
Prozessphase Lösungsabsicherung und Entscheidung
(Quelle: Eigene Darstellung)
Zunächst wird geprüft, ob die Anlage eines Änderungsantrags notwendig ist. Auf Basis einer
Kriterienliste wird entschieden, ob als Folge der Änderung entscheidende Folgen zu erwarten
sind. Falls nein, erfolgt die Durchführung der Maßnahmen innerhalb der Projektarbeit ohne
einen zugrundeliegenden Antrag. Andernfalls wird die Änderung durch das Anlegen eines