Cryptography Reference
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Ohne Auslöschungen ( λ =0 ) wäre die Restfehlerwahrscheinlichkeit
p R (16) = 1 (1 0 , 001) 16 =1 , 6 · 10 2 .
Mit λ =1 , 5 · 10 3 wird entsprechend Gl. (9.23) p s 2 , 5 · 10 4 und
damit erhalten wir nach Gl. (9.24)
p R (16) = 3 , 9 · 10 3 .
(2) Anwendung auf Kanalkodes ( n = l + k )
Da alle Auslöschungen mit Sicherheit erkannt werden, brauchen nur die
mit der Wahrscheinlichkeit p s fehlerhaften Signalwerte berücksichtigt wer-
den. Die Restfehlerwahrscheinlichkeit kann also im Fall von Auslöschungen
ebenfalls nach Gl. (9.17) berechnet werden, wenn p s entsprechend Gl. (9.23)
eingesetzt wird.
Betrachten wir die beiden Grenzfälle:
λ =0 : es gilt wieder die ursprüngliche Gleichung für p R ( n ) ,
λ =2 p sk : p R ( n )=0 , weil (stastistisch gesehen) alle fehlerhaften Sym-
bole ausgelöscht und damit als Fehler erkannt werden.
Bei Erhalt eines Empfangswortes kann man prinzipiell so verfahren:
Liegt keine Auslöschung vor, testet man das Empfangswort auf weitere
Fehler und entscheidet, ob das Kodewort erneut übertragen werden muss.
Liegt dagegen eine Auslöschung vor, erfolgt unmittelbar eine Aufforderung
zur Wiederholung des Kodewortes.
Beispiel 9.2.4
Für die Informationsübertragung auf einem SBK mit Auslöschung ( p sk =
λ =10 2 ) wird ein (16 , 11 , 4) Kanalkode zur Fehlererkennung eingesetzt.
Wie groß ist die Restfehlerwahrscheinlichkeit?
Lösung :
Der gegebene Kanalkode hat k =5 Kontrollstellen und bei d min =4 können
alle ein- bis dreifachen Fehler sicher erkannt werden.
Aus Gl. (9.23) erhalten wir p s =4 , 95 · 10 3 .
Mit diesem Wert wird die Restfehlerwahrscheinlichkeit nach Gl. (9.17)
w
n
w
3
(4 , 95 · 10 3 )
w
(1 4 , 95 · 10 3 )
n
p R (16) 2 5
1
w
=0
=3 , 25 · 10 8 .
Ohne Auslöschung ( λ =0 )wäre
n−w
n
w
3
p R (16) 2 5
w
=3 , 15 · 10 7 .
1
0 , 01
(1 0 , 01)
w =0
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