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Pfalz oder Hessen, haben andere Regelungen. Hier ist außerdem von einem Abschuss
abzusehen, wenn andere Mittel ausreichen, um die Katze vom Wild zu verscheuchen.
Nicht nur der Jäger, auch die Katze geht im Wald ihrer Leidenschaft nach. (Foto: Shutterstock.com/Vishnevskiy
Vasily)
Nicht nur durch den Abschuss auf freiem Feld, auch durch sogenannte Lebendfallen
können Katzen bei ihren Streifzügen in Gefahr geraten. In diesen sollen nachtaktive
Tiere wie Fuchs, Dachs und Marder gefangen werden, die dem Jäger sonst nur
sporadisch vor die Flinte laufen. Allerdings sind auch Katzen gern nachts unterwegs
und können unter Umständen in eine dieser Fallen geraten. Was mit den auf diese
Weise gefangenen Tieren im Anschluss passieren darf, ist wiederum vom jeweiligen
Bundesland abhängig. In vielen Fällen gibt es in dem entsprechenden Gesetz keine
Aussage dazu. Manche Bundesländer erlauben eine Tötung des gefangenen Hausti-
ers, andere nicht oder nur, wenn auf zumutbare Weise kein Besitzer ausfindig gemacht
werden kann.
Kontakt aufnehmen
Wohnt man in der Nähe eines Jagdreviers, sollte man unbedingt Kontakt zum zuständi-
gen Jäger aufnehmen. Wenn man ihm erklärt, dass man der eigenen Katze Freigang
ermöglichen möchte, wird man leicht erfahren, welche Einstellung er zum Abschuss
von Haustieren hat. In den meisten Fällen wird man seine Katze danach wohl unbe-
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