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So mancher Jäger schießt mitunter auch auf Katzen. (Foto: Shutterstock.com/Pedro Monteiro)
Grundsätzlich gehört es zu den Aufgaben von Jägern, den Wildbestand vor
wildernden Haustieren zu schützen. Ein Abschuss ist in vielen Fällen also vollkommen
legal. Doch wann eine Katze als wildernd gilt und ob der Jäger von seinem Recht zu
schießen Gebrauch macht, ist nicht nur abhängig von den Gesetzen im jeweiligen Bun-
desland, sondern auch vom Charakter des Jägers. Viele Jäger sind selbst Tierbesitzer
und würden nie oder nur im Notfall ein Haustier töten. Manche hingegen machen von
ihrem Recht zum Abschuss gern Gebrauch.
Eine Frage der Entfernung
Als wildernd gilt eine Katze in den meisten Bundesländern schon dann, wenn sie nur in
einer bestimmten Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen wird. Das
können 200 bis 500 Meter sein - eine Entfernung, die jeder Freigänger in kürzester Zeit
zurücklegt, besonders, wenn ein mäusereiches Gebiet lockt. Katzen sind also schon
wildernd, wenn sie nur zur falschen Zeit am falschen Ort sind, auch ohne dass sie
einem Wildtier nachstellen. Nur wenige Bundesländer, wie beispielsweise Rheinland-
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