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Durch Katzen verursachte Schäden werden normalerweise von der Haftpflichtversicherung des Katzenhalters
übernommen. (Foto: Shutterstock.com/Anna Jurkovska)
Entgegenkommen zeigen
Während man als Besitzer von Freigängerkatzen mit einer guten Versicherung auf der
sicheren Seite ist, haben es die durch Katzen geschädigten Nachbarn oft schwer zu
beweisen, welche Katze auf dem Grundstück ihr Unwesen getrieben hat. Denn Samtp-
foten begehen die meisten Untaten zu Zeiten, zu denen sie sich nicht gestört fühlen. In
der Regel wird man die Katze daher nur selten auf frischer Tat ertappen, und falls doch,
hat man normalerweise keine Kamera zur Hand. Ohne Beweise ist es jedoch schwi-
erig bis unmöglich, Schadensersatzansprüche zu stellen. Hat man als Katzenbesitzer
daher die Vermutung, dass die eigene Katze als „Täter“ infrage kommt, sollte man um
des lieben Friedens willen von sich aus den Schaden begleichen und es nicht auf ein-
en Streit und Antipathien gegenüber der Katze ankommen lassen. Insbesondere dann,
wenn andere Lebewesen zu Schaden gekommen sind, sollte man Verständnis aufbrin-
gen. Schließlich hängt der Nachbar oft mindestens genauso am eigenen Tier wie man
selbst.
Vorsicht, bissig!
Bei unvorsichtigen Menschen kann es immer einmal passieren, dass die Katze kratzt.
Im Gegensatz zu den meist ungefährlichen Kratzern können Bisse durch eine Katze
sich leicht entzünden und dann sehr gefährlich werden. Falls die eigene Katze häufig
zu solchen Ausfällen neigt, sollte man überlegen, ob Freigang in einer Umgebung, in
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