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gelmäßiges Eindringen in Häuser oder durch die Katze verursachte Schäden müssen
aber nicht hingenommen werden. Hier gilt es als Katzenhalter so früh wie möglich ein-
zuschreiten und seiner Samtpfote Grenzen aufzuzeigen - auch wenn das oft nicht ganz
einfach ist. Schließlich lassen sich die eigensinnigen Vierbeiner im Freigang nur schwer
kontrollieren. Zwar kann man auf gutmütige Nachbarn oder einen positiven Gerichts-
beschluss hoffen. Fällt dieser aber negativ aus, muss schnell gehandelt werden, um die
Katze von ihren Untaten in fremden Gefilden abzuhalten - eine in kurzer Zeit nicht zu
bewältigende Aufgabe.
Zur Entschärfung kritischer Situationen können auch die Nachbarn selbst beitragen,
wenn sie denn dazu bereit sind. Dass fremde Katzen nicht gefüttert werden sollten, ist
nicht unbedingt jedem klar. Hier muss man gegebenenfalls gesondert darauf hinweis-
en. Außerdem können Nachbarn mit lautstarkem Verscheuchen oder notfalls mit einer
Wasserpistole der Katze den Aufenthalt in ihrem Garten nachhaltig verleiden.
Gut versichert
Hat die eigene Katze einen Schaden verursacht, ist das zumindest in finanzieller
Hinsicht kein Grund zum Verzweifeln. Schließlich übernimmt den Ausgleich normaler-
weise die Haftpflichtversicherung. Ob toter Koi, zerkratztes Autodach oder Bissverlet-
zung - diese Schäden werden durch die eigene Versicherung beglichen. Eine spezielle
Halterhaftpflichtversicherung wie etwa beim Hund gibt es für Katzen nicht. Im Zweifels-
fall sollte man bei seiner Versicherungsgesellschaft erfragen, ob die Katze mitversichert
ist.
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