Information Technology Reference
In-Depth Information
angestellt. Je nach Position der Stifte 1 und 4 rückt der Epak-
tenzeiger also um 10-13 Einheiten voran.
Dass der Kirchenrechner von Schwilgué in der Tat für die
„Ewigkeit“ ausgelegt war, zeigt nachfolgende Rechnung,
durch die ersichtlich ist, dass das Voranschreiten um 13 Ein-
heiten (Stift 4 in Stellung 4″ und Stift 1 in Stellung vor dem
Zahnsegment U) erstmals im Jahre 15.200 (!) stattindet.
Dazu muss man wissen, dass das erste Jahr für die Periode
des Mondzyklus im Jahr 1 v. Chr. beginnt. Man erhält also
die Goldene Zahl des Jahres, indem man der Jahreszahl eine
Einheit hinzufügt und das Resultat durch 19 teilt. Der Rest
der Division ist die Goldene Zahl. Ohne Rest ist sie gleich 19.
Für das Jahr 15.200 erhält man
die die auf dem Osterring befestigten Lamellen zurückgescho-
ben werden müssen. Zunächst steht der Ostersonntag auf dem
3. Mai. R trägt am rechten Ende den Stift 41, dessen Stellung
bei stillstehendem Rechner ( Abb. 5.31 ) ebenfalls dem 3. Mai
entspricht. Durch die Berechnungen bringen die mechani-
schen Vorrichtungen des Rechen R diesen in die Position, die
dem Osterdatum entspricht. Die Anzahl der Positionen, die der
Stift 41 nach rechts wandert, entspricht der Anzahl von Tagen
zwischen dem 3. Mai und dem neuen Osterdatum.
Die Bestimmung des Osterdatums und die Positionierung
des Osterrechens R erfolgen wie folgt: Die Epakte und der
Sonntagsbuchstabe legen bekannterweise das Osterdatum
fest. Verantwortlich hierfür ist das Rad D′ und weitere kleine
Hebel, auf deren genaue Funktion ich nicht eingehen werde.
Jedoch sei so viel gesagt, dass die Klinken 23 und 28 sowie
die Klauen 26 und 30 angehoben werden und somit R und
r befreit werden. Unter dem Einluss der Gegengewichte 11
und 12 können sie nun nach links schwenken. Zu beachten ist
dabei, dass z. B. R mit seinem Absatz 14 auf eine der Stufen
der Epaktenscheibe z fällt (siehe Abb. 5.32 bzw. Abb. 5.33 ) .
Jede Stufe in Abb. 5.31 entspricht einem Datum zwischen
dem 21. März und dem 18. April, der Zeitspanne also, in die die
Ostervollmonde fallen können. R wird also dementsprechend
auf das Datum des kommenden Ostervollmonds eingestellt.
(
)
(
)
15 200 119
.
+
/
=
800 119
+
/
,
d. h. der Rest ist eins und damit auch die Goldene Zahl.
Ferner gilt
15 200 400
.
/
=
38
,
d. h. die Division geht ohne Rest auf, also ist das Jahr 15.200
ein Säkularschaltjahr. Da 15.200 auch noch eine der Jahres-
zahlen ist, die im Rhythmus von sieben mal 300 Jahren und
dann einmal 400 Jahre auftaucht, kommt auch der dritte zu-
sätzliche Stift in Stellung.
Nachdem damit die Realisierung der Berechnung der re-
levanten Daten erläutert ist, verbleibt noch die Erklärung, in
welcher Form aus diesen Daten der Termin für Ostern ab-
geleitet wird und in welcher Form die Übertragung auf den
Kalender erfolgt.
Zunächst seien nochmals kurz die wichtigsten Regeln zur
Bestimmung des Ostersonntags aufgeführt:
a) Der erste Sonntag, der dem ersten Vollmond nach dem
21. März folgt, ist der Ostersonntag.
b) Der Ostervollmond ist auf die 14. Nacht nach dem vorher-
gehenden kirchlichen Neumond festgelegt.
c) Fällt dieser Ostervollmond auf einen Sonntag, wird Ostern
auf den folgenden Sonntag vorschoben.
Der früheste Termin ist somit der 22. März (dann ist der
21. März ein Samstag und es ist Vollmond) und der späteste
der 25. April (dann ist am 20. März Vollmond, d. h. der Oster-
vollmond ist erst 29 Tage später am 18. April, und der 18. Ap-
ril ist ein Sonntag).
Auf dem Kalendarium sind der Osterfeiertag sowie die von
ihm abhängigen Feiertage in Gold auf schwarzen Lamellen
aufgemalt, die auf einem beweglichen Osterring befestigt
sind. Der Kalendermechanismus sorgt dafür, dass die Lamelle
des Osterdatums in der Silvesternacht zunächst auf den 3. Mai
gestellt wird. Danach erfolgt die Berechnung des zeitlichen
Abstands des Ostersonntags vom 3. Mai durch den Kirchen-
rechner und anschließend die entsprechende Korrektur auf
dem Osterring. Wesentlichstes Element ist der große Osterre-
chen R (s. Abb. 5.31 ). Er bestimmt die Anzahl der Tage, um
Zwei Beispiele hierzu:
1. Steht die schon vorher eingestellte Epakte auf XXIII,
bedeutet dies, dass am 21. März der Ostervollmond
ist. In einem Jahr mit der Epakte XXIII ist das
Mondalter am 1. Januar 23 Tage seit dem letzten
Neumond, bleiben also 30 − 23 = 7 Tage bis zum
ersten Neumond des neuen Jahres (hier der 8. Januar).
Die nächsten Neumonde werden in den Abständen von
29 und 30 Tagen folgen, also am 6. Februar und 8. März.
Addiert man hierzu 14 Nächte, d. h. 13 Tage
(Regel 2 bei Bestimmung des Osterdatums), so
erhält man den frühestmöglichen Ostervollmond
am 21. März. Der Absatz 14 fällt also bis auf die
kleinste Stufe zurück und macht dementsprechend
den größtmöglichen Ausschlag nach rechts.
2. Steht die bereits berechnete Epakte dagegen auf
XXIV, so fällt der Märzvollmond auf den 20. März,
d. h. der Ostervollmond ist dann 29 Tage weiter am
18. April, dem spätestmöglichen Ostervollmonddatum.
Der Rechen R, der mit seinem Absatz 14 somit auf die
höchste Stufe von z drückt, macht den kleinstmöglichen
Ausschlag und wird auf den 18. April eingestellt.
Der Rechen r schwenkt nun einige Augenblicke
nach R, und sein Absatz 13 fällt auf eine der
 
 
Search WWH ::




Custom Search