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Epaktenzifferblatts um zehn Einheiten weiter. Ein bewegli-
cher Stift, auf dem Winkelhebel 5 angebracht, ersetzt einen
11. Zahn am Segment. Der normale Vorschub der Epakte um
11 Einheiten ist damit gewährleistet.
Erinnern wir uns an die oben erwähnten Regeln für die
Epakte und damit an die Ausnahmen. Zunächst muss dafür
Sorge getragen werden, dass alle 19 Jahre, wenn die Goldene
Zahl 1 ist, die Epakte um eine zusätzliche Einheit erhöht wird
(Regel a). Dieses wird über den Winkelhebel 2 erreicht (siehe
Abb. 5.28 ) , welcher alle 19 Jahre den Stift 1 links vor den
Zahnsektor U bringt. Die Regeln b und c besagen, dass jedes
Mal, wenn das volle Jahrhundert kein Schaltjahr ist, sich die
Epakte nur um zehn Einheiten erhöht, und dass im Laufe von
2500 Jahren acht zusätzliche Einheiten hinzugezählt werden,
und zwar siebenmal eine Einheit nach 300 Jahren und einmal
eine Einheit nach 400 Jahren ( Abb. 5.29 ).
Die zusätzlichen Epakteneinheiten aus Regel b und c
werden grundsätzlich über den Riegel 6 in Verbindung mit
Winkelhebel 5 mit seinem Stift 4 erledigt. Dieser Stift kann
die Stellungen 4′, 4 und 4″ annehmen. In Stellung 4′ wird
er unwirksam, dann sorgen nur die zehn Zähne vom Zahn-
segment U für Vorschub des Epaktenzahnrads. In Stellung 4
sorgt er für genau einen Vorschub und in Stellung 4″ sogar
für zwei Vorschübe.
Die drei verschiedenen Stellungen von Riegel 6, und damit
auch von Stift 4, werden durch die beiden Scheiben 8 und
9 bestimmt (siehe Abb. 5.30 ) . Sie werden bei jeder Umdre-
hung von H um eine Raste (gestrichelte Linien in Abb. 5.30 )
vorgeschoben.
Die Scheibe 8 macht eine Umdrehung in 2400 Jahren und
hat sechs Zähne, die jeweils also einem Jahrhundertschalt-
jahr entsprechen, wie zum Beispiel in den Jahren 1600, 2000,
2400, … Alle 400 Jahre hebt einer dieser Zähne also den
linken Absatz der Waage 7, die mit dem Riegel 6 verbunden
ist, an. Durch diese Erhebung wird eine zusätzliche Epakten-
einheit gewährleistet. Die Scheibe 9 macht in 2500 Jahren
eine Umdrehung und hat acht Zähne, deren Winkelabstände
so verteilt sind, dass sieben davon einer Zeitspanne von
300 Jahren entsprechen und der achte einer Zeitspanne von
400 Jahren. Somit sind davon die Jahre 1800, 2100, 2400,
2700, 3000, 3300, 3600, 4000, … betroffen. Jeder Zahn ent-
spricht also einer hinzuaddierten Epakteneinheit, was durch
das Anheben des rechten Absatzes der Waage 7 geschieht.
Während 99 Jahren steht der Stift unveränderlich in Stel-
lung 4 und nimmt jährlich jeweils einen weiteren Zacken des
Rades Y mit. In Säkularjahren versinkt der Hebel 5 mit seiner
Nase in einer Lücke des Randes H″ vom Rade H und der
Stift 4 kommt in die Stellung 4′. Beinden sich zu diesem
Zeitpunkt auch beide Absätze der Waage 7 in den Lücken
von Rad 8 bzw. 9, so schreitet die Epakte nur um zehn Ein-
heiten voran. Wird nur einer der beiden Absätze angehoben,
schreitet die Epakte um 11 Einheiten voran und werden beide
Absätze angehoben, so wird die Epakte um 12 Schritte vor-
Abb. 5.29  Mitte: das eingekerbte Säkularrad. Oben links: die drei Stif-
te für die Sonntagsbuchstaben. Darunter: der zusätzliche Epaktenstift
Abb. 5.30  Der zentrale Teil des Kirchenkomputs
 
 
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