Civil Engineering Reference
In-Depth Information
7.10 Brücken
Grundlage für die Bemessung und die bauliche Durchbildung von Brücken sind
zurzeit noch die DIN-Fachberichte 101 bis 104. Ergänzend dazu sind die ZTV-ING
(Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Kunstbauten) und die Richtlinie
804 - Eisenbahnbrücken (Ril 804) zu beachten. Die bauliche Durchbildung von
Bauteilen und Verbindungen sowie Ermüdungsnachweise sind in den DIN-
Fachberichten 103 (Stahlbrücken) bzw. 104 (Verbundbrücken) geregelt.
Straßenbrücken
Traditionell verzichtet man bei Straßenbrücken weitgehend auf rechnerische Nach-
weise zur Ermüdung und bildet die Konstruktionen entsprechend ermüdungssicher
aus. Im DIN-FB 103 [107] werden daher Empfehlungen für die bauliche
Durchbildung, Schweißvorbereitung, Fertigung und Prüfung von Stahlbrücken
gegeben. Dadurch soll eine Mindestqualität und eine Regelausbildung mit dauerhaften
Details erreicht werden, die keine weiteren Ermüdungsnachweise erfordern. Die
Empfehlungen orientieren sich an einer Regelausbildung der Stahlfahrbahn wie in
Bild 7.9 angegeben. Bild 7.10 enthält eine Zusammenstellung, die zeigt, wie die in
Bild 7.9 aufgeführten Bauteile auszuführen sind.
Bild 7.9
Bauliche Details in der Regelausführung einer Stahlfahrbahn
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