Civil Engineering Reference
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Bei einer baupraktischen Anwendung sind die zum Zeitpunkt der Ausführung
aktuellen Zulassungen und Vorschriften zu beachten und darüber hinaus Folgendes:
N R,d (Zug und Druck) und V R,d (Querkraft) sind Bemessungswerte der Bean-
spruchbarkeiten im Sinne von DIN 18800 Teil 1 bzw. DIN EN 1993-1-1. Es ist
nachzuweisen, dass der Bemessungswert der Beanspruchung den Bemessungs-
wert der Beanspruchbarkeit nicht überschreitet.
Die Tragfähigkeitswerte gelten für die alleinige Wirkung von N oder V. Die
Querlast V darf nicht senkrecht zum Rand wirken, siehe auch Bild 6.21b.
Gegebenenfalls vorhandene Rückhängebewehrungen wurden nicht berücksich-
tigt.
Für die Rand- und Achsabstände gelten die in den Bildern 6.21 und 6.22
festgelegten Definitionen.
Der Anordnung Typ 3 in Tabelle 6.6 entspricht Typ 4 in Bild 6.32.
Tabelle 6.6
Grenzlasten von einbetonierten Ankerplatten mit Kopfbolzendübeln
R a nd- und A c hsabstän d e
Anordnung
Typ
Bolzendurch-
messer/-länge
Zuglast
N R,d [kN]
Querlast
V R,d [kN]
c 1 [mm]
c 2 [mm]
s 1 [mm]
s 2 [mm]
1
2
3
3
2
2
3
3
2
3
3
3
22/175
16/125
13/100
13/100
22/175
22/175
16/125
22/175
25/225
22/175
22/175
25/225
200
200
100
150
200
300
200
200
300
300
300
300
200
200
100
150
200
300
200
200
300
300
300
500
-
-
150
100
-
-
130
200
-
200
500
400
-
130
150
100
400
300
300
200
300
200
300
600
37,9
45,4
35,8
39,5
69,7
86,1
79,1
76,3
95,5
103,5
163,8
211,2
37,7
32,2
16,4
23,8
37,7
69,3
40,5
52,8
73,8
87,7
97,0
164,1
Beton mindestens C20/25 oder B 25
Die Werte von N R,d und V R,d gelten jeweils für die alleinige Wirkung einer Schnittgröße.
Ankerplatte:
t 20 mm, S 235
Bauteildicke:
h 1,5 c 1 und h 1,5 c 2
Einbetonierte Ankerplatten mit Kopfbolzendübeln kommen im Stahl- und Verbund-
bau hauptsächlich bei den folgenden Anwendungsfällen vor:
Verbindung von Lagern mit Widerlagern, Pfeilern oder Stützen
Anschluss von Stahlstützen an Fundamente, siehe z. B. Bild 2.96 in [155]
Anschluss von Stahlträgern an Betonwände oder Auflagerung auf Betonkon-
solen, siehe z. B. Bilder 3.54 bis 3.56 in [155]
Anschluss von Trägern an Verbundstützen, s. z. B. Bilder 3.39 und 3.40 in [155]
Befestigung von Leitungen an Verbundkonstruktionen
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