Civil Engineering Reference
In-Depth Information
4.13 Prüfungen
Durch geeignete Prüfungen ist sicherzustellen, dass die Stahlkonstruktionen den An-
forderungen der DIN 18800-7 entsprechen. Es sind die in Abschnitt 12.2 der DIN
18800-7 sowie die in den Ausführungsunterlagen aufgeführten Prüfungen durchzufüh-
ren und zu dokumentieren.
Bei nicht vorwiegend ruhend beanspruchten Verbindungen mit vorgespannten
Schrauben müssen mindestens 10 %, bei vorwiegend ruhend beanspruchten Verbin-
dungen mindestens 5 % der Garnituren des ausgeführten Anschlusses überprüft
werden (bei Anschlüssen mit weniger als 20 Schrauben mindestens zwei Verbin-
dungen bzw. eine Verbindung).
Die Kontaktflächen von GV- und GVP-Verbindungen müssen unmittelbar vor dem
Zusammenbau überprüft werden:
Grate, die ein Aufeinandersitzen der zu verbindenden Teile verhindern würden,
sind zu entfernen.
Beim Zusammenbau müssen Kontaktflächen frei sein von allen Verunreini-
gungen wie Öl, Schmutz oder Farbe.
Sofern gestrahlte Kontaktflächen von GV- und GVP-Verbindungen nicht sofort
nach der Oberflächenvorbereitung zusammengebaut oder beschichtet werden,
müssen sie vor dem Zusammenbau oder der Beschichtung durch Abbürsten mit
einer Stahlbürste von Flugrost oder anderem lose aufliegenden Material befreit
werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Oberfläche weder beschädigt noch
geglättet wird.
Die Anforderungen der DIN EN 1090-2 an die Kontrolle und Prüfung sind entweder
in der Qualitätsdokumentation oder im Qualitätsmanagementplan festgelegt. Alle
Kontroll- und Prüfmaßnahmen müssen nach einem vorabgestimmten Plan mit
dokumentierten Verfahren ausgeführt werden.
Nach der Fertigstellung einer nicht planmäßig vorgespannten Verbindung muss
eine Sichtprüfung durchgeführt werden. Dabei wird im Wesentlichen die Anzahl der
eingebauten Schrauben überprüft. Weiterhin wird auf unplanmäßige Dickenunter-
schiede von Bauteilen in gleicher Lage geachtet. Werden die festgelegten Grenzwerte
unterschritten muss die Verbindung erneuert werden.
Die Reibflächen von planmäßig vorgespannten Verbindungen müssen unmittelbar
vor dem Zusammenbau einer Sichtprüfung unterzogen werden. Die Kontaktflächen
müssen so vorbereitet werden, dass die geforderte Haftreibungszahl erzielt wird. Die
Abnahmekriterien sind in DIN EN 1090-2 festgelegt.
Vor dem Beginn des Vorspannens ist erneut eine Sichtprüfung durchzuführen. Bei
den Ausführungsklassen EXC2, EXC3 und EXC4 muss das Anziehverfahren
überprüft werden. Erfolgt das Anziehen mittels Drehmomentverfahren oder mittels
kombiniertem Vorspannverfahren, muss die Kalibrierbescheinigung für das Anzieh-
gerät zum Nachweis der Genauigkeit überprüft werden.
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