Civil Engineering Reference
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4.12 Fertigung
Die Anforderungen an die Ausführung von Stahl- und Verbundtragwerken sind in
DIN 18800-7 und in DIN EN 1090-2 geregelt. Alle Arbeiten müssen mit der notwen-
digen Fachkunde sowie mit geeigneten technischen Ausrüstungen und Mitteln ausge-
führt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Tragwerke den Anforderun-
gen hinsichtlich der Tragfähigkeit, Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauer-
haftigkeit genügen. Die Ausführungs- bzw. Herstellungssnormen enthalten eine Viel-
zahl von Regelungen. Nachfolgend sind nur einige Aspekte, die für die Herstellung
geschraubter Verbindungen wichtig sind, zusammengestellt.
DIN 18800-7 enthält u. a. die folgenden Regeln für die Herstellung von geschraubten
Verbindungen:
a)
Identifizierbarkeit von Werkstoffen und Bauteilen
Während
sämtlicher
Fertigungsabschnitte
müssen
alle
Teile
der
Stahlkonstruktion eindeutig identifizierbar sein.
b) Lochen
Die zulässigen Methoden zur Lochherstellung sowie zusätzliche Maßnahmen
sind in Tabelle 4.39 wiedergegeben. Zusätzliche Anforderungen für nicht
vorwiegend ruhend beanspruchte Bauteile:
Außen liegende Lochränder sind zu brechen.
Schraubenlöcher müssen gratfrei sein.
c) Abmessungen der Löcher
Das Nennlochspiel für Schrauben in runden Löchern darf für Schrauben
kleiner M27 maximal 2 mm und für Schrauben M27 und größer maximal 3
mm betragen, sofern in Bemessungsnormen nicht geringere Werte angegeben
sind.
Löcher für Passschrauben sind entweder kleiner als der Schaftdurchmesser zu
bohren und nach Fixierung der zu fügenden Bauteile gemeinsam aufzureiben
oder nach Fixierung der Bauteile gemeinsam zu bohren. In beiden Fällen darf
das endgültige Loch nicht mehr als 0,3 mm größer sein als der Schaftdurch-
messer.
Langlöcher und planmäßig übergroße Löcher sowie dafür gegebenenfalls er-
forderliche Unterlegbleche dürfen nur nach Angaben des Entwurfsverfassers
ausgeführt werden. Sie erfordern in der Regel einen speziellen statischen
Nachweis.
Senkungen für Senkschrauben sind so auszuführen, dass die Schraubenköpfe
nicht über die Außenfläche der Bauteile hervorstehen.
Die Herstellung von Stahlbauten erfordert eine Herstellerqualifikation gemäß Ab-
schnitt 13 der DIN 18800 Teil 7. Der Hersteller muss über geeignetes Fachpersonal,
Einrichtungen und Geräte verfügen.
In DIN EN 1990-2 sind die Anforderungen hinsichtlich der verwendeten Materialien,
der Vorbereitung des Zusammenbaus, der Installation der mechanischen Verbindung,
der Montage sowie der Oberflächenbehandlung festgelegt. Grundlage für die
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