Civil Engineering Reference
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3.12 Anschlüsse an Stahlbetonkonstruktionen
3.12.1
Vorbemerkungen
Bei vielen Bauwerken des Stahl- und Verbundbaus müssen Stahlkonstruktionen an
Stahlbetonkonstruktionen angeschlossen werden. Im Gegensatz zu reinen Stahlkon-
struktionen, bei denen die Verbindungen durch Schweißnähte oder Schrauben herge-
stellt werden, kommen dabei Verbindungsmittel bzw. Verbindungstechniken zum
Einsatz, die in der Lage sind, Kräfte in den Beton einzuleiten. Darüber hinaus sollen
solche Anschlüsse einen vertikalen und horizontalen Toleranzausgleich zwischen den
Bauteilen aus Stahlbeton und den Stahlkonstruktionen gewährleisten. Er kann durch
eine Zementmörtelschicht mit Dicken von 20 bis 30 mm oder durch den Einbau von
Futterblechen realisiert werden.
In Bild 3.128 sind beispielhaft häufig vorkommende Fälle skizziert, bei denen An-
schlüsse zwischen Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen konstruiert und bemessen
werden müssen.
Bild 3.128 Anschlüsse von Stahlkonstruktionen an Stahlbetonkonstruktionen
Häufig werden Stahlträger auf Betonstützen oder Betonwände gemäß Bild 3.128a
aufgelegt oder an Betonwände angeschlossen. In diesen Fällen dienen die Betonkon-
struktionen als End- oder Zwischenauflager, die hauptsächlich vertikale Auflagerkräf-
te aufnehmen. Die Auflagerkonstruktionen müssen darüber hinaus stets so ausgebildet
werden, dass die Lagesicherheit der Stahlträger gewährleistet ist. Ein weiterer wich-
tiger Anwendungsbereich sind die Anschlüsse von Stahlstützen an Betonfundamente
gemäß Bild 3.128b. Neben Druckkräften müssen oft auch Querkräfte und bei entspre-
chender konstruktiver Ausbildung Biegemomente übertragen werden. Treten abhe-
bende Kräfte auf, müssen Zugkräfte in das Fundament eingeleitet werden. Die Ver-
bindungen zwischen Stahlteilen und Stahlbeton, wie sie bei Verbundträgern und an-
deren Verbundkonstruktionen erforderlich sind, sollen an dieser Stelle nur der Voll-
ständigkeit halber erwähnt werden. Diese Verbindungen, die im Wesentlichen Schub-
kräfte übertragen, werden in den Abschnitten 3.2.3, 3.2.6 und 6.10 behandelt.
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