Environmental Engineering Reference
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Profil dient in den FGW-Richtlinien (2011) zur Berechnung des Referenzenergieertrags, mit
dem die Dauer der erhöhten Vergütung berechnet wird, siehe Abschnitt 3.2.10.
3.2.3 Rauigkeitsklassen
Aufbauend auf der oben beschriebenen Rauigkeitslänge z 0 werden nach dem Europäischen
Windatlas, siehe Troen (1990), die Rauigkeitsklassen und ihre Rauigkeitslängen dargestellt.
Man unterscheidet fünf Klassen, von 0 bis 4, wobei auch gebrochene Klassen möglich sind,
siehe Abb. 3.3 und Tab. 3.1. Relevant als Standorte für Windenergieanlagen sind Klasse 1, das
ist offenes landwirtschaftliches Gelände mit sehr wenig Windhindernissen und Klasse 2, das
ist landwirtschaftliches Gelände mit vielen Häusern und Büschen. Klasse 1 ist in Schleswig-
Holstein selten, Klasse 2 ist als Standort häufig anzutreffen. Die Klasse 3 repräsentiert u. a.
Dörfer oder Wälder. Dörfer sind keine Aufstellungsorte und Wälder sind in manchen Regio-
nen, auch wenn die Windenergieanlagen hoch genug sind, als Aufstellungsorte nicht erlaubt.
Diese Klasse ist aber häufig im ausgedehnten Windeinzugsbereich anzutreffen und muss des-
halb u. U. in Windgutachten berücksichtigt werden. Ebenso ist Klasse 4, die große Städte mit
dichter Bebauung beschreibt, im Windeinzugsbereich relevant. Klasse 0 ist Wasseroberfläche
und ist auch für Onshore-Anlagen relevant, die im Windeinzugsbereich der See oder großer
Seen stehen. Die Bildung von Wellen, die die Rauigkeitslänge vergrößert, bleibt unberücksich-
tigt. Es wird erwartet, dass der Anstieg der Turbulenz über Offshore-Wasserflächen und über
Wäldern erst über 12m/s relevant ist, siehe dazu Horns Ref (2011). Der Windeinzugsbereich
für Rauigkeiten wird bis zum Radius von 20 km berücksichtigt.
Tabelle 3.1 Rauigkeitsklassen nach Europäischem Windatlas, Troen (1990), Windpower (2006)
Rauigkeits-
klasse
Rauigkeits-
länge
Geländetyp
0
0,0002m
Wasserflächen
0,5
0,0024m
Oenes Terrain mit glatter Oberfläche, z. B. Beton, Landebahnen auf Flughä-
fen, gemähtes Gras
1
0,03m
Oenes landwirtschaftliches Gelände ohne Zäune und Hecken, eventuell mit
weitläufig verstreuten Häusern, sehr sanfte Hügel
1,5
0,055m
Landwirtschaftliches Gelände mit einigen Häusern und 8 Meter hohen Hecken
mit Abstand von ca. 1 250 Meter
2
0,1m
Landwirtschaftliches Gelände mit einigen Häusern und 8 Meter hohen Hecken
mit Abstand von ca. 500 Meter
2,5
0,2m
Landwirtschaftliches Gelände mit vielen Häusern, Büschen, Pflanzen oder 8
Meter hohen Hecken mit Abstand von ca. 250 Meter
3
0,4m
Dörfer, Kleinstädte, landwirtschaftliches Gelände mit vielen oder hohen He-
cken, Wäldern und sehr raues und unebenes Terrain
3,5
0,8m
Größere Städte mit hohen Gebäuden
4
1,6m
Großstädte, hohe Gebäude, Wolkenkratzer
 
 
 
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