Environmental Engineering Reference
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deutung. Gemäß DIN VDE 0101 müssen für elektrische Anlagen selbsttätige Einrichtungen
zum Abschalten von Kurzschlüssen vorgesehen werden. Der Netzbetreiber ist bis zum An-
schlusspunkt/Übergabepunkt für den Schutz seines Netzes verantwortlich und der Windener-
gieanlagenbetreiber ab dort für den zuverlässigen Schutz seiner Anlagen (z. B. Schutz bei Kurz-
schluss, Erdschluss, Überlast, Schutz gegen elektrischen Schlag). Das Schutzkonzept sowie die
Schutzeinstellungen an der Schnittstelle zwischen Netzbetreiber und Windenergieanlagenbe-
treiber sind stets so zu realisieren, dass eine Gefährdung der aneinander grenzenden Netze
und Anlagen ausgeschlossen werden kann.
ZumSchutz der Windenergieanlage(n) und anderer Kundenanlagenmüssen dieWindenergie-
anlagen bzw. der Windpark bei gestörten Betriebszuständen vom Netz getrennt werden kön-
nen. Zu den gestörten Betriebszuständen zählen z. B. Netzfehler, Inselnetzbildung oder ein
langsamer Aufbau der Netzspannung nach einem Fehler im Übertragungsnetz. Diese Aufga-
be übernimmt der sogenannte Entkupplungsschutz. Der Entkupplungsschutz kann sowohl
in einem autarken Gerät realisiert werden als auch in der Anlagensteuerung der Windener-
gieanlage(n) als unabhängige Logik integriert sein. Ein Ausfall der Versorgungsspannung der
Schutzeinrichtung bzw. der Anlagensteuerung muss zum unverzögerten Auslösen des Über-
gabeschalters führen.
Entkupplungsschutzeinrichtungen werden am Anschlusspunkt/Übergabepunkt des Wind-
parks und/oder an den einzelnen Windenergieanlagen installiert. Der Entkupplungsschutz
muss für diese Aufgabe folgende Funktionen realisieren:
Spannungsrückgangsschutz U < und U <<
Á
Spannungssteigerungsschutz U > und U >>
Á
Frequenzrückgangsschutz f <
Á
Frequenzsteigerungsschutz f >
Á
Blindleistungsunterspannungsschutz Q ! & U <
Die Spannungsschutzeinrichtungen und die Frequenzschutzeinrichtungen haben sowohl
die Aufgabe, Kundenanlagen bei einem Inselbetrieb vor unzulässigen Spannungs- und Fre-
quenzzuständen zu schützen, als auch bei bestimmten Fehlern im Netz eine Abschaltung der
Windenergieanlage(n) sicherzustellen. Neben den Spannungs- und Frequenzüberwachungen
kommt dem Blindleistungsunterspannungsschutz ( Q ! & U < ) eine besondere Aufgabe zu. Er
trennt die Windenergieanlage nach einer definierten Zeit (i. d. R. 0,5 s) vom Netz, wenn alle
drei verketteten Spannungen am Netzanschlusspunkt kleiner als 0,85 U c sind (logisch UND-
verknüpft) und wenn die Windenergieanlage gleichzeitig induktive Blindleistung aus dem
Netz des Netzbetreibers aufnimmt. Dieser Schutz überwacht das systemgerechte Verhalten
der Windenergieanlage(n) nach einem Fehler im Übertragungsnetz. Der Wiederaufbau der
Netzspannung nach einem Fehler im Übertragungsnetz wird durch Entnahme von induktiver
Blindleistung aus diesem Netz stark behindert. Verhält sich eine Windenergieanlage nicht
systemgerecht, muss sie daher schnell vom Netz getrennt werden. Zum besseren Aufbau der
Netzspannung bzw. zur Spannungsstützung muss bei Fehlern imÜbertragungsnetz zusätzlich
ein Blindstrom von den Windenergieanlagen in das Netz eingespeist werden.
Der Kurzschlussschutz für die Windenergieanlage(n) ist für das Abschalten von Kurzschlüs-
sen in der Anschlussanlage und im Windparknetz erforderlich. Bei Anschlüssen über einen
Leistungsschalter ist als Kurzschlussschutz mindestens ein Überstromzeitschutz vorzusehen.
Der Kurzschlussschutz bei Anschluss über eine Lastschalter-Sicherungs-Kombination erfolgt
durch die Sicherung.
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