Environmental Engineering Reference
In-Depth Information
10.5 Netzanbindungen von WEA
Grundlage für die Netzanbindung ist zunächst die Ermittlung des geeigneten Anschlusspunkts
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben aus dem EEG. Insbesondere gilt hier bei verschie-
denen möglichen Varianten die Wahl der insgesamt kostengünstigsten Anschlussmöglichkeit
(gesamtwirtschaftliche Betrachtungsweise). Für Anlagenplaner und Netzbetreiber wird die Er-
mittlung des geeigneten Anschlusspunkts, bedingt durch den rasanten Zuwachs aller Erzeu-
gungsanlagen auf Basis regenerativer Energien, immer aufwendiger. Windenergieanlagen sind
unter Beachtung der jeweils gültigen Bestimmungen und Vorschriften so zu errichten und zu
betreiben, dass sie für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Netzbetreibers geeignet sind und
unzulässige Rückwirkungen auf das Netz oder andere Kundenanlagen ausgeschlossenwerden.
Für die Errichtung und den Betrieb der elektrischen Anlagen sind mindestens einzuhalten [ 5] :
die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften,
Á
die gültigen DIN-EN-Normen und DIN-VDE-Normen,
Á
die Betriebssicherheitsverordnung,
Á
die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossen-
schaften,
Á
die Bestimmungen und Richtlinien des Netzbetreibers.
Der Anschluss an das Netz ist im Einzelnen in der Planungsphase, vor Bestellung der we-
sentlichen Komponenten, mit demNetzbetreiber abzustimmen. Planung, Errichtung und An-
schluss der Windenergieanlage(n) an das Netz des Netzbetreibers sind durch geeignete Fach-
firmen vorzunehmen. Zur netztechnischen Prüfung durch den Netzbetreiber sind vom Anla-
genplaner aussagefähige Unterlagen zur Erzeugungsanlage einzureichen [ 5] .
An Hand der Unterlagen kann der Netzbetreiber den geeigneten Netzanschlusspunkt ermit-
teln, der auch unter Berücksichtigung der Windenergieanlage(n) einen sicheren Netzbetrieb
gewährleistet und an dem die beantragte Leistung aufgenommen und übertragen werden
kann. Entscheidend für eine Netzanschlussbeurteilung ist stets das Verhalten der Erzeugungs-
anlage an dem Netzanschlusspunkt sowie im Netz der allgemeinen Versorgung. Die Beur-
teilung der Anschlussmöglichkeit unter dem Gesichtspunkt der Netzrückwirkungen erfolgt
anhand der Impedanz des Netzes am Verknüpfungspunkt (Kurzschlussleistung, Resonanzen),
der Anschlussleistung sowie der Art und Betriebsweise der Windenergieanlage(n). Sofern
mehrere Erzeugungsanlagen im gleichen Mittelspannungsnetz angeschlossen sind, muss de-
ren Gesamtwirkung betrachtet werden.
In der Regel werden Windenergieanlagen über kundeneigene Mittelspannungsstationen im
Netz angeschlossen oder über separate Kabel in einem Umspannwerk. Der Anschluss erfolgt
aus Kostengründen meist als sogenannter Einfachanschluss (Stichanbindung). Neben dem
Kurzschluss- und Überlastschutz für die Windenergieanlage(n) sind weitere Entkupplungs-
schutzfunktionen erforderlich. Der Anschluss von Erzeugungsanlagen im Mittelspannungs-
netz erfolgt - abhängig von netztechnischen Gegebenheiten, Anzahl und Größe der Wind-
energieanlagen - entweder über Leistungsschalter oder über eine Lastschalter-Sicherungs-
Kombination. Der Anschluss an das Umspannwerk eines Netzbetreibers erfolgt mittels eines
Leistungsschalters.
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