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Bild 10.9 EVU- und Dauerlastverhalten
Damit liegt die Strombelastbarkeit über demmaximal erwarteten Belastungsstrom des Wind-
parks von 486 A.
Die Last amVerknüpfungspunkt Vwird für dieWorst-case-Betrachtung als Schwachlast zu null
angesetzt. Abnahmelasten würden den Strom auf dem Kabel unter Berücksichtigung normal
üblicher Leistungsfaktoren der Verbraucher reduzieren.
10.4.2 Überprüfung der Spannungsänderung/Spannungsband
Da der Windpark evtl. zur Spannungsstützung genutzt werden soll und der Netzbetreiber
einen definierten Blindleistungsbereich vorgegeben hat, sind die Spannungsänderungen ¢ u a
für die Extremwerte cos ' = 0,95 ind. und cos ' = 0,95 kap. zu errechnen. Die Spannungsän-
derung am Verknüpfungspunkt V lässt sich bei Bezug von Blindleistung durch den Windpark
mittels folgender Formel berechen:
°
¢
= S Amax
·
R kV
· cos | ' | ° X kV
· sin | ' |
¢ u a
(10.6)
U 2
S Amax = Summe der maximal angeschlossenen Scheinleistungen, R kV = Kurzschlusswirkwider-
stand am Versorgungspunkt, X kV = Kurzschlussblindwiderstand am Versorgungspunkt
In der Regel wird die Spannungsänderung positiv (Spannungserhöhung). Wird der zweite
Term im Zähler größer als der erste, kann sie jedoch auch negativ werden, was dann ei-
nem Spannungsfall entspricht. Dies setzt aber einen genügend kleinen cos ' und damit eine
entsprechend hohe Lieferung von Blindleistung der WEA voraus. Da eine solch hohe Blind-
leistungslieferung die Leitungsverluste erheblich erhöht und die Übertragungskapazität der
Leitungen verringert, tritt dieser Fall in der Praxis inNieder- undMittelspannungsnetzen quasi
nicht ein.
Bei Blindleistungsbezug durch den Windpark wird die Spannungsanhebung am Verknüp-
fungspunkt V verstärkt. Es gilt nachfolgende Formel:
°
¢
¢ u a = S Amax ·
R kV · cos | ' |+ X kV · sin | ' |
(10.7)
U 2
 
 
 
 
 
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