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Aluminiumkabel (NA2XS2Y 3
£
1
£
500
2
) angeschlossen werden. An dem geplanten Anschluss-
punkt des Windparks soll außerdem noch eine Bezugsanlage angeschlossen werden. Daher
wird dieser Punkt auch mit V für Verknüpfungspunkt bezeichnet.
Bei den geplanten Windenergieanlagen handelt es sich um acht doppelt gespeiste Asynchron-
generatoren der Fa. Vielwind TYPWEA 2000, 2MWpro Einheit. Bemessungsscheinleistung pro
Einheit
S
re
=
2,2MVA.
Der vom Netzbetreiber geforderte Verschiebungsfaktor am Anschlusspunkt V soll zwischen
0,95 induktiv und 0,95 kapazitiv betragen.
Zur Überprüfung der Bemessungsleistungen
P
der Betriebsmittel wird zunächst der höchste
vom Windpark zu erwartende Strom
I
errechnet. Hierbei wird der „ungünstigste“ Verschie-
bungsfaktor mit 0,95 angenommen. Für den zu bewertenden Wirkstrom ist zunächst die Fest-
legung induktiv oder kapazitiv unrelevant.
p
P
=
U
n
·
I
·
3
·
cos
'
16MW
20kV
·
I
=
p
=
486A
(10.3)
3
·
0,95
Exakterweise müsste mit der realen Betriebsspannung am Verknüpfungspunkt V gerechnet
werden. Die nach dieser Formel durchgeführte Berechnung ist jedoch hinreichend genau. Die
exaktenWerte des Stroms werden etwas geringer ausfallen, da die Spannung amPunkt V etwas
höher als 20 kV ist. Die Berechnung ist somit auf der „sicheren“ Seite.
Der Transformator verfügt über eine Bemessungsscheinleistung von
S
rT
=
20MVA. Bei einem
Verschiebungsfaktor von cos
'
=
0,95 beträgt die Scheinleistung des Windparks:
=
P
cos
'
=
16MW
0,95
S
rT
=
16,8MVA
(10.4)
Der Transformator ist damit ausreichend dimensioniert. Die 20-kV-Abgangsfelder im Um-
spannwerk sind für 630 A und das Trafoeinspeisefeld für 1 250 A (spätere Erweiterungsmög-
lichkeit) ausgelegt. Der geplante Windpark kann somit an ein Abgangsfeld angeschlossen
werden.
Das 20-kV-VPE-Kabel ist nachHerstellerangaben für einen Bemessungsstrom
I
r
von 610 A aus-
gelegt. Dieser Bemessungsstrom gilt jedoch bei definierten Umgebungsbedingungen wie Erd-
bodentemperatur und Wärmeleitfähigkeit des Bodens bei einem Belastungsgrad
m
=
0,7, der
sogenannten EVU-Last. Der Belastungsgrad ergibt sich als Quotient der Fläche unter der Last-
kurve und der Gesamtfläche des Rechtecks. Im Bild
10.9
ist der Belastungsgrad bei einer EVU-
und Dauerlast dargestellt.
Durch den Betrieb des Windparks muss jedoch ein Belastungsgrad von 1,0 (Dauerlast) ange-
setzt werden. Durch die nicht vorhandenen Abkühlphasen sind Reduktionsfaktoren für die
Strombelastbarkeit anzusetzen. Die zulässige Strombelastbarkeit des Kabels errechnet sich
nach der DIN VDE 0276 [
7]
zu:
I
z
=
I
r
·
f
1
f
2
·
¶
f
=
610
·
0,93
·
0,87
·
1
=
493A
(10.5)
I
z
= maximal zulässiger Strom auf dem Kabel,
f
1
,
f
2
= Reduktionsfaktor in Abhängigkeit vom
Belastungsgrad, Umgebungstemperatur, spezifischem Erdbodenwärmewiderstand und Häu-
fung, ¶
f
= Summe weiterer möglicher Reduktionsfaktoren wie z. B. Rohrlegung oder Abde-
ckung