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10.2.5 Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve
Ist das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht gegeben, tritt die Ausgleichs-
energie bzw. Regelenergie in Kraft. Da mehrere Bilanzkreise bestehen, bei denen zeitgleich
Schwankungen auftreten, können sie sich gegenseitig ausgleichen. Oftmals können sich Bi-
lanzkreise jedoch nicht mehr gegenseitig ausgleichen. Das tritt ein, wenn alle Bilanzkreise un-
terversorgt sind oder ein Kraftwerk ausfällt. Die Frequenz von 50 Hz kann dann nicht mehr
gehalten werden und der ÜNBmuss eine Regelenergie zumAusgleich bereitstellen. In der UC-
TE wird die Regelenergie durch drei Regelstufen bereitgestellt [ 14] :
Primärregelung (primary control)
Á
Sekundärregelung (secondary control)
Á
Minutenreserve (tertiary control)
Die drei Regelenergiearten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Aktivierungs- und Ände-
rungsgeschwindigkeit. Primär- und Sekundärregelleistung werden vom Übertragungsnetz-
betreiber automatisch aus regelfähigen Kraftwerken abgerufen und werden quasi ständig
in unterschiedlicher Höhe und Richtung benötigt. Minutenreserve wird durch telefonische
Anweisung vomÜbertragungsnetzbetreiber an den Lieferanten angefordert.
Die Primärregelung dient dazu, Ungleichgewichte zwischen physikalischem Leistungsange-
bot und -nachfrage im gesamten europäischen Verbundnetz auszugleichen, mit Ziel der Wie-
derherstellung einer stabilen Netzfrequenz. Jeder Netzbetreiber innerhalb des Verbundnet-
zes muss dafür innerhalb von 30 Sekunden zwei Prozent seiner momentanen Erzeugung als
Primärregelreserve zur Verfügung stellen. Dabei beteiligt sich nicht jedes Kraftwerk an der
Primärregelung (beispielsweise Windparks, Photovoltaikanlagen). Es ist unerheblich, in wel-
chem Bereich des europäischen Verbundnetzes eine Schwankung auftritt, da die momentane
Netzfrequenz sich im gesamten Netzbereich aufgrund von Lastschwankungen verändert. Die-
se wird für den proportionalen Primärregler der an der Primärregelung teilnehmenden Kraft-
werke mit der Sollfrequenz von 50 Hz verglichen. Kommt es zu einer Abweichung, so wird Pri-
märregelleistung in jedembeteiligten Kraftwerk (meist alle Kraftwerke über 100 MWNennleis-
tung) gemäß der Reglerkennlinie aktiviert und die Frequenz so gestützt (bei sprunghafter Last-
zunahme) bzw. eine weitere Frequenzsteigerung (bei Lastabnahme) verhindert. Die Primär-
regelleistung tritt nach 5 Sekunden automatisch in Kraft und muss innerhalb von 30 Sekun-
den die Leistungsabgabe erhöhen bzw. verringern und diese bis zu 15 Minuten halten können
(Bild 10.5) . Auch die Sekundärregelung hat die Aufgabe, das Gleichgewicht zwischen physikali-
schem Stromangebot und -nachfrage nach demAuftreten einer Differenz wieder herzustellen.
Im Gegensatz zur Primärregelung wird hier nur die Situation in der jeweiligen Regelzone in-
klusive des Stromaustauschs mit anderen Regelzonen betrachtet. Dafür werden die geplanten
mit den tatsächlichen Leistungsflüssen zu anderen Regelzonen verglichen und ausgeregelt. Es
muss sichergestellt sein, dass die Sekundär- und Primärregelung immer in die gleiche Rich-
tung arbeiten, was durch eine Überwachung der Netzfrequenz sichergestellt wird.
Primär- und Sekundärregelung können zeitgleich starten, der sekundäre Regelvorgang sollte
nach spätestens 15 Minuten erfolgt sein. Das ist wichtig, damit die Primärregelung wieder für
neue Regelvorgänge freigestellt wird. Die Sekundärregelleistung muss dabei innerhalb von 15
Minuten im vollständig benötigten Umfang bereitgestellt werden (Bild 10.5) . Hierfür werden
in der Regel Pumpspeicherwerke oder Gasturbinenkraftwerke eingesetzt.
Á
 
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