Environmental Engineering Reference
In-Depth Information
10.2 Netzregelung
Der folgende Abschnitt beschreibt die Netzregelung des Energieversorgungsnetzes. Es wird da-
bei auf die Bereitstellung der momentan benötigten Leistung und auf die Frequenzhaltung des
Netzes eingegangen. Außerdem werden die Systemdienstleistungen, die die WEA für einen si-
cheren Netzbetrieb erfüllen müssen, beschrieben.
10.2.1 Regelleistung
Elektrische Energie muss im selben Augenblick erzeugt werden, wie sie von den Verbrauchern
benötigt wird. Die Regelleistung, unpräzise auch als Regelenergie bezeichnet, gewährleistet die
Versorgung der Stromkunden mit genau der benötigten Menge elektrischer Energie, auch bei
unvorhergesehenen Ereignissen im Stromnetz. Dazu können kurzfristig Leistungsanpassun-
gen bei regelfähigen Kraftwerken durchgeführt werden, schnell anlaufende Kraftwerke (z. B.
Gasturbinenkraftwerke) gestartet oder Pumpspeicherkraftwerke eingesetzt werden. Alternativ
können bestimmte Stromkunden mit Laststeuerung kurzfristig vomNetz getrennt werden.
Regelleistung ist ein Teil der Ausgleichsleistungen, die imRahmen der Bereitstellung von Ener-
gie zur Deckung von Verlusten und für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Aus-
speisung benötigt wird. Häufig wird der Begriff Regelenergie auch für die Ausgleichsenergie
verwendet.
Darüber hinaus kann der Übertragungsnetzbetreiber bei besonderen Betriebszuständen zur
Aufrechterhaltung der Systemsicherheit automatisch oder per Schaltbefehl Lasten vom Netz
trennen oder Kraftwerken Sollwerte zuweisen. So lässt sich das Versorgungsnetz stabilisieren
und damit verhindern, dass es im Extremfall zu einem Lastabwurf und dadurch ausgelöste
regional beschränkte kleinere Stromausfälle oder zu einem flächenmäßig großen Stromausfall
kommt [ 14] .
10.2.2 Ausgleichsenergie und Bilanzkreise
Ein Bilanzkreis besteht in der Regel aus dem Stromlieferanten und dessen Kunden. Der Strom-
lieferant ist für die Abschätzung der Energiemenge, die sein Bilanzkreis benötigt, verantwort-
lich. Diese Schätzung teilt er seinem Energielieferanten (Kraftwerke) mit, damit sich dieser auf
die Bestellmenge einstellen kann. Dieser Vorgang wird als Fahrplanlieferung bezeichnet. Der
Stromlieferant kann seine Energie aus den verschiedensten Energiequellen wie zum Beispiel
Wasserkraftwerke, Kohlekraftwerke, Atomkraftwerke, Windenergie, Biomasse oder Photovol-
taik beziehen und stellt sie dann dem Bilanzkreis bereit. Die Größe eines Bilanzkreises kann
unterschiedlich sein, eine Stadt z. B. kann dabei aus mehreren Bilanzkreisen bestehen. In ei-
nem Bilanzkreis fasst ein Stromhändler bzw. Stromlieferant alle seine Einspeise- und Entnah-
mestellen innerhalb einer Regelzone sowie Fahrplanlieferungen von und zu anderen Bilanz-
kreisen zusammen. Bilanzkreise werden nicht nur für Stromhändler oder Vertriebsabteilungen
von Energieversorgungsunternehmen eingerichtet, sondern beispielsweise auch für große In-
dustriebetriebe, die ihre Strombeschaffung in eigener Regie durchführen (z. B. Deutsche Bahn
AG). Der Bilanzkreisverantwortliche hat auf Grundlage möglichst exakter Prognosen dafür zu
 
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