Environmental Engineering Reference
In-Depth Information
3.8.3.4 UVP-Untersuchungsrahmen
Der UVP-Untersuchungsrahmen besteht aus nachfolgenden Teilen, die hier als Übersicht ge-
nannt werden.
1. Einleitung
2. Vorhabensrelevante Planungsvorgaben und Rahmenbedingungen
3. Beschreibung der vorhandenen und geplanten Nutzungen am Standort und im Einwir-
kungsbereich
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltsituation
5. Entwicklungsprognose des Zustandes der Umwelt ohne Verwirklichung des Vorhabens
6. Beschreibung und Charakterisierung des Vorhabens
7. Ermittlung und Beschreibung der Raum- und Umweltauswirkungen
8. Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung bzw. Kompensation von
Umweltauswirkungen
9. Hinweise auf aufgetretene Schwierigkeiten und bestehende Kenntnislücken bei der Zusam-
menstellung der Angaben
10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
3.8.4 Einzelaspekte im Verfahren
3.8.4.1 Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Nach Fertigstellung der Umweltverträglichkeitsstudie und Beifügung zu den sonstigen An-
tragsunterlagen ist der BImSchG-Genehmigungsantrag vollständig und bearbeitbar. Jetzt kann
der Antrag auf Genehmigung einer Windenergieanlage gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutz-
gesetz bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eingereicht werden!
Sollte keine UVP-Verpflichtung festgestellt worden sein, so kann im vereinfachten Verfahren
gemäß § 4 i. V. m. § 19 BImSchG der Genehmigungsantrag gestellt werden!
Zur Optimierung der Zeitabläufe sollten für eine sternförmige Beteiligung der Träger öffent-
licher Belange (TöB) Antragsunterlagen in folgender Zahl eingereicht werden: 3 £ komplette
Antragsunterlagensätze (Antragsteller, Kreis- bzw. Stadtbauamt und Genehmigungsbehörde)
sowie 10 £ „abgemagerte“ Antragsunterlagensätze (Straßenbauamt, Flugsicherheitsbehörden,
Kreisbauamt, Gemeinde, Denkmalpflegebehörde, Schifffahrtdirektion, Küstenschutzamt, Ei-
senbahnamt usw.).
Betreiber von nicht hoheitlich betriebenen Richtfunktrassen werden nur informiert!
3.8.4.2 Erteilung der Genehmigung
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sollte für eine WEA (> 50 m) im vereinfachten
Verfahren nach ca. 3 Monaten bzw. mit UVP im förmlichen Verfahren nach 7 Monaten erteilt
werden, sofern
Antragsunterlagen vollständig waren,
Á
bauplanungsrechtliche Voraussetzungen stimmen,
Á
 
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