Environmental Engineering Reference
In-Depth Information
Bezogen auf Windenergieanlagen sind dies insbesondere:
Lärm
Á
Periodischer Schattenwurf durch Zerteilen des Sonnenlichts durch Rotorblätter
Á
Discoeffekte durch Reflexion des Sonnenlichts an Rotorblatt-Oberflächen
Á
Turbulenzen für benachbarteWEA und Freileitungen der Bahn und der Netzbetreiber (EVU)
Á
Befeuerungen der WEA als Luftfahrthindernisse
Zusätzlich sind sonstige Einwirkungen zu nennen, welche durch Errichtung oder Betrieb der
WEA auf die Umwelt einwirken. Für diese Einwirkungen gelten andere Gesetze oder unterge-
setzliche Regelwerke:
Á
Bewegungssignal durch Rotation der Rotorblätter
Á
Veränderung des Landschaftsbildes
Á
Eiswurf und Blitzschlag
Á
Entwertung benachbarter Kulturgüter
Á
Störungen durch Radar und Richtfunk
Á
Netzschwankungen (heute kaum noch ein Thema)
Á
Auswirkungen auf die Tierwelt
Á
Bodenerwärmung bzw. Bodenaustrocknung (begrenzt um das Erdkabel herum)
Á
Bodenversiegelung durch das Fundament und Verdichtung im Zuwegungsbereich
Á
Verwechselungen der Hinderniskennzeichnungsleuchten von WEA mit Verkehrsanlagen
von Seewasserstraßen (z. B. hinter dem Elbdeich in Nachbarschaft der NOK- Schleusenein-
fahrt)
Á
3.8.2 Genehmigungsverfahren
Zur Veranschaulichung ist der Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG unten als
Blockdiagramm dargestellt. Die wesentlichen Elemente des Ablaufs werden nachfolgend er-
klärt. Wegen der begrenzten Raumwirkung kleinerer WEA bis 50 Meter Gesamthöhe werden
diese nach dem jeweiligen Landesbaurecht genehmigt. Erst ab einer Gesamthöhe vonmehr als
50 Meter Gesamthöhe ist für WEA gemäß Ziff. 1.6 - Sp.2.4 BImSchV (1997) ein umfangreiches
immissionsschutzrechtliches Prüf- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen vor-
gesehen. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt die Baugenehmigung ein! Als
Realkonzession gilt sie betreiberunabhängig und veräußerbar.
Nach Genehmigungserteilung muss innerhalb von 3 Jahren mit der Ausschöpfung der Geneh-
migung begonnen werden bzw. muss ein begründeter Antrag auf Verlängerung bei der Ge-
nehmigungsbehörde gestellt werden. Die Befristung ergibt sich aus dem fortschreitenden Er-
kenntnisstand im Immissionsschutz. Das Verfahren zur Erlangung einer immissionsschutz-
rechtlichen Genehmigung zur
Errichtung und zum Betrieb einer WEA,
Á
wesentlichen Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs der Anlage,
Á
Erlangung eines Vorbescheids oder einer Teilgenehmigung,
Á
 
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