Environmental Engineering Reference
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Bild 3.24 Schallausbreitung einfach
den Reflex am Boden. Wieder wird der härteste Fall angenommen mit vollständiger Reflexion
und Vernachlässigung des gering längeren Wegs, sodass mit Leistungsverdopplung gerechnet
werden kann, was eine Addition von 3 bedeutet, also K = 3 dB(A).
°
¢
4 ºR 2
L pa
= L WA
° 10log
+ K
(3.29)
Einheitengleichung
L pa
= Schallleistungspegel am Immissionsort in dB(A) (Haus, Höhe 5m, erster Stock)
L WA
= Schallleistungspegel der WEA in dB(A) (WEA als Punktquelle, rund 100 dB(A))
R = direkte Entfernung durch die Luft in m (WEA-Nabe bis Haus erster Stock)
K = Erhöhung Schallpegel durch Reflexion am Boden, K in dB(A) = 3
Einheitengleichung: Messgrößen in angegebenen Einheiten als reine Zahlenwerte einsetzen,
Ergebnis ist der reine Zahlenwert der Messgröße in angegebener Einheit
Bei dieser Rechnung werden Dämpfungen nicht berücksichtigt. Wenn der Richtwert unter-
schritten ist, müssen genauere Rechnungen nicht durchgeführt werden.
3.3.4 Immissionsort und Richtwerte
Nach TA Lärm (1998) sind zulässige Richtwerte für Schallimmissionen an den Immissions-
orten für nachfolgende Gebietsausweisungen zulässig, siehe Tabelle 3.4. Die Grenzen zwi-
schen Tag und Nacht sind 6:00 und 22:00 Uhr. Wichtigster Richtwert ist 45 dB(A), der nachts im
Mischgebiet einzuhalten ist. Mischgebiete sind Gebiete, in denen Windenergieanlagen häufig
errichtet werden. Steht ein Haus im Mischgebiet, darf der Immissionswert L pa nach Gl. 3.29
den Wert 45 dB(A) nicht überschreiten. Andernfalls werden bei der Genehmigung schallredu-
zierende Auflagen für die WEA erstellt oder die Genehmigung versagt.
Tabelle 3.4 Zulässige Richtwerte für
Schallimmissionen in dB(A) nach TA Lärm
(1998)
Gebietsausweisung
tags
nachts
Gewerbegebiet (GE)
65
50
Mischgebiet (z. B. Bauernhof) (MI)
60
45
Allgemeines Wohngebiet (z. B. Dorf) (WA)
55
40
Reines Wohngebiet (z. B. Stadt) (WR)
50
35
 
 
 
 
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