Environmental Engineering Reference
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Die Summe aller Bin ergibt wie oben die Jahresenergie AEP:
AEP = n
X
AEP( v i )
(3.23)
i = 1
Für den Referenzertrag R wird eine Periode von 5 Jahren herangezogen, es gilt somit:
R = 5 · AEP
(3.24)
Für die ersten 5 Jahre erhält jede Windenergieanlage die erhöhte Vergütung. Die Höhe ist ab-
hängig von verschiedenenUmständen, als erste Näherung kannman 9 Cent pro kWh (im Jahre
2011) annehmen. Als Summe ist E 5 die erzeugte Energie über die ersten 5 Jahre. Nach Gl. 3.25
ergibt sich die Dauer der erhöhten Vergütung ¢ in Monaten:
µ
1,5 ° E 5
R
2
0,0075
¢ =
·
(3.25)
¢ = Dauer [Monat] der erhöhten Vergütung in Monaten
E 5 = Energieertrag [kWh] in den ersten 5 Jahren nach der Inbetriebnahme
R = Referenzertrag [kWh] nach Gl. 3.24
0,0075 = Konstante [-]
Die Dauer der erhöhten Vergütung sinkt nicht unter Null, ¢ min
= 0. Ist der tatsächliche Ertrag
gleich demReferenzertrag E 5
= R , entspricht dies einem 100%igen Standort, ¢ ist dabei größer
als null und beträgt mehrere Jahre. Offensichtlich, und das ist beabsichtig, werden windstarke
Standorte durch die kürzere Dauer schwächer gefördert als windschwache Standorte. Wind-
schwache Standorte können somit u. U. genutzt werden. Es gibt somit einen Anreiz, Anlagen
für Schwachwindgebiete zu entwickeln und zu installieren. Diese Förderung ist aber begrenzt.
Als Grenze der Wirtschaftlichkeit wird der 60%ige Standort angesehen, d. h. E 5
= 60% von R .
Bei weniger Energie E 5 fällt ¢ auf null. Die Erfahrung zeigt, dass es wenig Sinn macht, einen
Standort an der 60%-Grenze zu nutzen. Die Energieerträge sind aufgrund des geringen Win-
des so niedrig, dass trotz der langen Dauer der erhöhten Vergütung keine Wirtschaftlichkeit
erreicht wird.
Nach Ablauf der Dauer der erhöhten Vergütung fällt die Vergütung auf die nicht erhöhte Ver-
gütung herab. Diese ist ebenfalls abhängig von verschiedenen Umständen. Als erste Näherung
kann man 5 Cent pro kWh (im Jahre 2011) annehmen.
Die Höhe der erhöhten Vergütung ist über die Betriebsdauer der Anlage konstant. Die Höhe
ist aber abhängig von demZeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlage. Je später im
Laufe von Jahren ein Windpark errichtet und an das Netz angeschlossen wird, desto niedriger
ist die erhöhte Vergütung. Nach Inbetriebnahme ändert sie sich aber nicht mehr, siehe oben.
Die Degression wurde mehrfach geändert, als erste Näherung kannman 1,5% pro Jahr anneh-
men. Die Degression schafft gewollt den Anreiz, Windenergienutzung immer wirtschaftlicher
zu gestalten.
Es gibt zusätzliche Vergütungen, sogenannte Bonuszuschläge. Diese betreffen z. B. die System-
dienstleistung oder das Repowering. Als erste Näherung kann man jeweils 0,5 Cent pro kWh
annehmen. Parallel gibt es die Möglichkeit der Direktvermarktung. Für Offshore-Anlagen gibt
es höhere Vergütungen, z. Z. werden 15 Cent pro kWh genannt. Die Regelungen der Vergü-
tungen ändern sich, aktuelle Vergütungen sind z. B. beim Bundesverband Windenergie (Osna-
brück) zu erfahren.
 
 
 
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