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angenommen werden, sofern es nicht diese Produktionsmaschinen selbst sind, die bilanziert
werden [105]. Nimmt man jedoch beispielsweise an, dass ein Landwirt im Fall a) eine neue
Maschine erwirbt, um in Ergänzung zu seinem bisherigen Betätigungsfeld nun nachwachsende
Rohstoffe z. B. für das Bauwesen oder zur Herstellung von Biokunststoffen zu erzeugen oder
er ist im Fall b) in der Lage, durch eine verbesserte Auslastung einer schon vorhandenen Ma-
schine diese Stoffproduktion zu bewerkstelligen. Hier stellt sich die Frage, ob die beiden Fälle
bilanziell tatsächlich vergleichbar sind, wenn einmal eine neue Maschine erworben - und dafür
hergestellt - werden muss und im anderen Falle nicht.
Die jüngste Fassung der DIN EN ISO 14040 aus dem Jahr 2009 [103] hebt die Bedeutung der
Kriterien zur Festlegung der Systemgrenze für die Vetrauenswürdigkeit der Ergebnisse der
Studie hervor und führt beispielhaft Lebenswegabschnitte, Prozessmodule und Flüsse auf, die
bei der Festlegung der Systemgrenze berücksichtigt werden sollen. Hierunter findet sich auch
die „Herstellung, Wartung und Außerbetriebsetzung der Produktionsanlagen“ . Wie die Be-
rücksichtigung bei der Festlegung konkret erfolgen soll wird aber nicht definiert, d. h. es bleibt
an dieser Stelle die Frage, ob die Herstellung von Produktionsanlagen eingeschlossen oder
ausgeschlossen werden soll. Da zur Herstellung von Produktionsanlagen wiederum Produk-
tionsanlagen im weitesten Sinne erforderlich sind, ist ohne eine sachlich sinnvolle Abgrenzung
(z. B. im Sinne einer prozentualen Regelung) eine Ökobilanz nahezu undurchführbar (weil
grenzenlos), wie z. B. in [108] anschaulich ausgeführt wird.
Der Normentwurf ISO/DIS 14067 [109], der die Erstellung von Studien zum Product Carbon
Footprint (PCF) zum Inhalt hat, sich somit auf die Kohlendioxid-Bilanz beschränkt, beschreibt
die Notwendigkeiten bei der Festlegung der Systemgrenze wie folgt: Zunächst wird im Norm-
entwurf ISO/DIS 14067 festgehalten, dass die Festlegung der Systemgrenze mit dem Ziel der
PCF-Studie konsistent sein muss, konkret hängt sie von der Festlegung des Ziels und des Un-
tersuchungsrahmens ab. In Bezug auf Beiträge ganzer Lebenszyklusphasen des Produkts, Pro-
zesse, „Inputs“ und „Outputs“ wird dann konkreter festgehalten, dass Beiträge nur dann nicht
zu berücksichtigen sind, wenn sie die Gesamtaussage bzw. Schlussfolgerung der Studie nicht
signifikant ändern. Auch dieser Ansatz würde bedeuten, dass größere Investitionsgüter, die
speziell zur Herstellung des betrachteten Produkts neu angeschafft worden sind, bilanziert
werden müssen.
Weiterhin sind bei der Bilanzierung ggf. Koppelprodukte zu berücksichtigen: Dies spielt bei-
spielsweise bei der Herstellung von Biodiesel eine Rolle, bei der durch Umesterung der Pflan-
zenöle (siehe Kap. 16.1 Öle und Fette) aus 100 Liter Pflanzenöl als Koppelprodukt 17 Liter
Glycerin anfallen. Das Glycerin kann z. B. bei der Herstellung ungesättigter Polyesterharze
oder anderer Kunststoffe verwendet werden und muss entsprechend mitbilanziert werden.
Die Sachbilanz ist in gewissem Sinn der Kern der Ökobilanz und quantifiziert nach
DIN EN ISO 14040 die sogenannten Inputs und Outputs eines Produktes. Dazu wird der ge-
samte Lebensweg des Produktes betrachtet [105].
Hier werden demnach alle Energie- und Massenströme analysiert gemäß einem Fließbild des
Produktsystems - wie Bild 56 - dessen Prozessschritte dann im Detail mit den zugehörigen
Energie- und Masseflüssen belegt werden müssen.
Die Wirkungsabschätzung schließlich soll es möglich machen, die Umweltwirkungen, die mit
einem Produkt oder Produktsystem einhergehen, messbar und über Produktsysteme hinaus
vergleichbar zu machen. Die Normen DIN EN ISO 14040 und DIN EN ISO 14044 definieren
die Wirkungsabschätzung. Sie dient dem Erkennen und der Beurteilung der Größe von poten-
tiellen Umweltwirkungen sowie deren Bedeutung. Auch hier wird der gesamte Lebensweg des
Produktes analysiert.
 
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