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Wertschöpfungsebene stattfindet. In Bild 52 ist diese Variante eines technischen Nährstoff-
kreislaufs [93] gezeigt.
Bild 52 Konzept „from cradle to cradle“ für Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter (nach [93]).
Die in Bild 52 links gezeigte Variante eines biologischen Kreislaufs für Verbrauchsgüter trifft
für die Kompostierung abbaubarer Stoffe zu. Hier ist - insbesondere im Vergleich mit der
Variante eines technischen Kreislaufs für Gebrauchsgüter mit einer echten Wiederverwertung
auf vergleichbarer Wertschöpfungsstufe - jedoch zweierlei fraglich: Zum einen stellt sich die
Frage nach dem Sinn des biologischen Abbaus im Hinblick auf die CO 2 -Bilanz, wenn Stoffe
überwiegend in CO 2 umgewandelt werden (siehe Kap. 2.4, 2.5 und 2.6). Zweitens ist fraglich,
ob die ehemals biogenen Kohlenstoff-Atome aus den Pflanzen tatsächlich einen biogenen
Nährstoff bilden können, der - idealerweise vollständig - in wiederum werkstofflich nutzbare
Biomasse umgewandelt werden kann, wenn die Zersetzung in CO 2 nicht der dominierende
Effekt sein sollte.
In diesem Zusammenhang ist auch die europäische Gesetzgebung zur Behandlung von Abfäl-
len zu beachten. In der sogenannten Abfallrahmenrichtlinie [94] wird ein fünfstufiges Prinzip
der Abfallbehandlung zugrunde gelegt:
1)
Abfallvermeidung
2)
Wiederverwendung
3)
Wiederverwertung (d. h. „Recycling“)
4)
Sonstige Verwertung, z. B. thermische Verwertung
5)
Deponierung
 
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