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Einreiseformalitäten
Tage bis drei Monate für mehrfache
Einreise auf das im Antragsformular
angegebene Konto zu überweisen
oder in bar beizulegen. Das Antrags-
formular erhalten Sie von Botschaf-
ten, Konsulaten oder spezialisierten
Reiseveranstaltern. Ab Januar 2010
kann es möglicherweise wieder eine
Visagebühr für einen Aufenthalt bis zu
30 Tagen geben. Folgende Website
gibt Auskunft: www.honorarkonsul-
madagaskar.de.
Wer mit einem Kreuzfahrtschiff an-
legt und Madagaskar einen Tag lang
besuchen möchte, musste bis zur
Neuregelung 10 Euro für ein Kurzzeit-
visum hinlegen, das 72 Stunden gültig
war. Auch das ist jetzt bis 31.12.2009
gebührenfrei.
Wer nach der maximalen Aufent-
haltserlaubnis von drei Monaten das
für solche Fälle vorgesehene „Visum
transformable“ (das sollte man sich
auf jeden Fall vorher schon in seiner
Heimat besorgen, da es am Flughafen
in Antananarivo nicht erhältlich ist)
verlängern möchte, muss sich an das
Innenministerium wenden (im Stadtteil
Anosy, in der Nähe des früheren Hil-
ton/jetzt Carlton, Öffnungszeiten von
9-11 Uhr) und seine Gründe dafür in
einem in französischer Sprache ver-
fassten Brief darlegen. Praktikanten
benötigen inzwischen eine Arbeitser-
laubnis, müssen die übliche Gebühr
zahlen und auch eine „carte de resi-
dent“ erwerben, die gleich mit einigen
hundert Euro zu Buche schlägt. Ohne
das „Visum transformable“ muss man
auf jeden Fall wieder aus- und dann
ganz neu einreisen.
Österreichische, deutsche oder schwei-
zerische Staatsbürger müssen bei ihrer
Einreise einen noch mindestens ein
halbes Jahr gültigen Reisepass mit
einem Visum vorweisen. Wer es ver-
säumt hat, das Visum bei einer diplo-
matischen Vertretung Madagaskars
(Konsulat, Botschaft) im Heimatland
einzuholen, kann das am Flughafen in
Antananarivo nachholen. Das ist jetzt
sogar sehr bequem und ohne Papier-
krieg möglich, kostet(e) aber je nach
Umtauschkurs stattliche 58-65 Euro.
Um den Tourismus wieder anzukur-
beln, wurde die Visagebühr für einen
bis zu 30-tägigen Aufenthalt im April
2009 bis 31.12.2009 abgeschafft. In
Europa muss dem Visumantrag (maxi-
mal für drei Monate) eine Rückflugbe-
scheinigung (Kopie des Flugtickets,
Bestätigung eines Reiseveranstalters
oder Reisebüros) mit genauem Ein-
und Ausreisetag, der Reisepass und
ein als Einschreiben frankierter Rück-
umschlag mit Rücksendeadresse bei-
gefügt sein. Außerdem sind 50 Euro
(ab 30 Tage bis drei Monate für die
einmalige Einreise) bzw. 75 Euro ab 30
Hinweis: Da sich die Einreisebestim-
mungen kurzfristig ändern können, ra-
ten wir, sich kurz vor Abreise beim Aus-
wärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.
de bzw. www.bmaa.gv.at oder www.
dfae.admin.ch) oder bei der jeweiligen
Botschaft zu informieren.
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