Travel Reference
In-Depth Information
Das Gepäck
In der Economy Class darf man in der Re-
gel nur Gepäck bis zu 20 kg pro Person ein-
checken (steht auf dem Flugticket) und zu-
sätzlich ein Handgepäck von 7 kg in die Ka-
bine mitnehmen, welches eine bestimmte
Größe von 55 x 40 x 23 cm nicht überschrei-
ten darf. In der Business Class sind es meist
30 kg pro Person und zwei Handgepäckstü-
cke, die insgesamt nicht mehr als 12 kg wie-
gen dürfen. Man sollte sich beim Kauf des
Tickets über die Bestimmungen der Airline
informieren.
Fahrradfahrer sollten der Fluggesellschaft
oder ihrem Reisebüro rechtzeitig melden,
dass sie ihr eigenes Rad mitnehmen möch-
ten. Wer am Flughafen unangemeldet mit
dem „Drahtesel“ auftaucht, hat in der Regel
keine Chance mehr, denn der Gepäckraum
für das Rad muss eingeplant sein. Auch bei
Voranmeldung ist Bedingung, dass das Rad
„fluggerecht“ vorbereitet wird. Die Reifen
sollten nur geringen Druck haben, der Lenker
quergestellt und die Pedale nach innen um-
gedreht sein. Außerdem sollte der Rahmen
von beiden Seiten mit einer Pappe abge-
deckt werden. All das erledigt die Fluggesell-
schaft nicht für Sie, entsprechende Kartons
sollte man sich selbst besorgen und zu-
schneiden. Fragen Sie in einem Fahrradge-
schäft, ob Sie die Verpackung haben können,
in der neue Räder beim Händler angeliefert
werden. Dieser ist meist froh, wenn er sie
nicht selbst entsorgen muss.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Taschen-
messer, Nagelfeilen, Nagelscheren, sonsti-
ge Scheren u.Ä. nicht mehr im Handgepäck
untergebracht werden. Diese Gegenstände
sollte man unbedingt im aufzugebenden Ge-
päck verstauen, sonst werden sie bei der Si-
cherheitskontrolle einfach weggeworfen.
Darüber hinaus gilt, dass Feuerwerke, leicht
entzündliche Gase (in Sprühdosen, Cam-
pinggas), entflammbare Stoffe (in Benzin-
feuerzeugen, Feuerzeugfüllung) etc. nichts
im Passagiergepäck zu suchen haben.
 
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