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Laptops sowie Juwelen müssen
manchmal ebenfalls deklariert und
beim Verlassen des Landes vorgezeigt
werden. Devisen können fast überall
eingetauscht oder auch als Zahlungs-
mittel benutzt werden. Die Banken ha-
ben kein „Wechselmonopol“ und zu-
dem meist wie die Hotels einen sehr
schlechten Tauschkurs; es gibt etliche
private Wechselstuben, die oft mehr
zahlen. Angesichts der in der Vergan-
genheit häufigen Änderungen solcher
Bestimmungen sollten Sie sich kurz
vor der Reise bei einem Konsulat oder
der Botschaft erkundigen, wie die Si-
tuation momentan beschaffen ist. Tau-
schen Sie nur so viel Geld ein, wie Sie
brauchen werden, denn es ist fast un-
möglich, den madagassischen Ariary
zu akzeptablem Kurs wieder in Devi-
sen zurückzutauschen.
Mitgebracht werden können zollfrei
aus dem Ausland zwei Liter alkoholi-
sche Getränke pro Person, zwei Stan-
gen Zigaretten, 400.000 Ariary (lokale
Währung) und Kleidung zum eigenen
Bedarf, also nicht für kommerzielle
Zwecke.
Strafen in Madagaskar und Deutsch-
land auf illegale Einfuhr oder gar Han-
del mit artgeschützten Tieren und
Pflanzen sind drakonisch! Im Januar
2008 wurde ein Nigerianer zu einem
Jahr Haft und 40.000 Euro Geldstrafe
verurteilt, nachdem man bei ihm 292
(!) Schildkröten, die außer Landes ge-
schmuggelt werden sollten, sicherge-
stellt hatte.
Gleichfalls ist die Ausfuhr aller Fossi-
lien und authentischer Kultgegenstän-
de (z.B. Holzstatuetten, alte Hand-
schriften, Holzschnitzereien, Münzen,
handgefertigte Werkzeuge, wertvolle
Sammlerbriefmarken, Versteinerun-
gen) verboten. Wollen Sie solche Ge-
genstände ausführen, benötigen Sie
eine spezielle, im Einzelfall vom zu-
ständigen Ministerium oder direkt an
den Schaltern im Flughafen auszustel-
lende Genehmigung. Wenn Sie Edel-
steine aus Madagaskar mitnehmen
wollen, müssen Sie ein Formblatt vor-
weisen (autorisierte Händler stellen es
ungefragt aus), das den rechtmäßigen
Erwerb bestätigt und die Ausfuhr ge-
nehmigt. Ohne diese Exporterlaubnis
laufen Sie Gefahr, dass man Ihnen die
Gegenstände schon bei der Ausreise
oder spätestens bei der Einreise in
Deutschland wieder abnimmt.
Ausgeführt werden dürfen: maxi-
mal 400.000 Ariary Bargeld pro Per-
son, 250 Gramm Schmuck (für Reisen-
de mit Wohnsitz in Madagaskar), 1 kg
Schmuckgegenstände (Touristen) mit
Kaufzertifikat, 2 kg Vanille sowie 1 kg
Zwiebeln, 1 kg Kaffee, 1 kg Pfeffer,
5 kg getrocknete Bohnen oder Linsen,
5 kg gekühltes oder getrocknetes
Ausfuhrbestimmungen
Alle vom Aussterben bedrohten Tier-
arten und aus ihnen hergestellte Pro-
dukte dürfen nicht ausgeführt wer-
den. Lemuren, Chamäleons, Geckos
und Schildkröten sind ebenso ge-
schützt wie Schmetterlinge und eine
Vielzahl endemischer Pflanzen. Wer
solch fragwürdige Souvenirs kauft,
macht sich mitschuldig an der Zer-
störung einer einzigartigen Natur. Die
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