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festgeschrieben: Der König benötigte die
Zustimmung der Versammlung, wenn er
Gesetze erlassen, suspendieren oder ein
stehendes Heer in Friedenszeiten aufstel-
len wollte. Damit war in England die kon-
stitutionelle Monarchie eingeführt!
1701 wurden durch den Act of Settle-
ment die Thronfolge und die Erbmonar-
chie geregelt: Stirbt der Herrscher, geht
die Krone an seine Söhne bzw. auf die
Töchter über. Der König muss der anglika-
nischen Kirche angehören und darf nicht
katholisch verheiratet sein, ein Thronver-
zicht ist möglich. Seit Mitte des 19. Jh. hat
der Monarch nur noch Repräsentations-
pflichten, seine politischen Statements
müssen die Regierungspolitik widerspie-
geln. Die Regierung hat gegenüber dem
König nur noch eine Informationspflicht,
er wird bei Entscheidungen vorher nicht
mehr konsultiert. Seine Haltung muss
parteipolitisch neutral sein.
Das Oberhaus, das House of Lords, ist
aus dem Great Council hervorgegangen.
Im 14. Jh. trennten sich die Adligen und
der hohe Klerus (Lords) von den bürger-
lichen Repräsentanten (Commons). Mit
der Auflösung der Klöster durch Hein-
rich VIII. nahm der Einfluss der Geistlich-
keit zugunsten der Mitglieder des Adels
(Peers) ab. Die Reform Bill von 1832 be-
schnitt dem Oberhaus das Recht, die Mit-
glieder des Unterhauses zu bestimmen,
und mit dem Parliament Act aus dem
Jahre 1911 wurde dem House of Lords die
Beteiligung an der Gesetzgebung weitest-
gehend genommen. Das Kabinettsystem
der Regierung hat die Einflussnahme des
Oberhauses weiter beeinträchtigt. Wenn-
gleich einzelne Minister durchaus im
Oberhaus sitzen und dort die Politik der
Regierung vertreten, gehören der Premier
und die wichtigsten Ressortchefs doch dem
Unterhaus an. Alle Mitglieder des House
of Lords sind dort aufgrund ihrer adli-
gen Herkunft (Peers) mit Sitz und Stimme
vertreten. Seit dem Life Peerage Act von
1958 kann die Peers-Würde auf Lebenszeit
vergeben werden, und dies auch an Frau-
en (Peeresses). Der Peerage Act aus dem
Jahre 1963 gibt Politikern, die wichtige
Ministerposten innehaben, aufgrund ih-
rer adligen Herkunft aber nicht im Unter-
haus sitzen dürfen, die Möglichkeit, ihre
Peers-Würde abzulegen.
Das House of Lords ist das oberste bri-
tische Gericht, es würdigt kritisch die Ge-
setzesvorlagen des Unterhauses, unter-
breitet Änderungsvorschläge und disku-
tiert wichtige außen- und innenpolitische
Fragen.
Seit dem Jahr 1377 wählt das House of
Commons, das Unterhaus, aus seiner Mitte
einen Sprecher (Speaker), der allein berech-
tigt ist, die politischen Ansichten des Hau-
ses gegenüber dem Monarchen darzulegen.
Urkundlich erwähnt ist die Funktion des
Speakers erst ab 1547; in diesem Jahr be-
gann man, Sitzungsprotokolle zu führen.
Während des 15. Jh. erlangte das Un-
terhaus die Rechte über die Finanzgesetz-
gebung, 200 Jahre später begann es, die
steuerlichen Maßnahmen festzulegen. Seit
den vier Wahlrechtsreformen im 19. Jh.
repräsentiert das House of Commons die
britische Bevölkerung, 1918 wurde das
allgemeine Wahlrecht (auch für Frauen)
eingeführt.
Der Regierung gehören über 100 Mit-
glieder an. Es obliegt dem Premierminis-
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