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PArlAment und regierung
Beim Parlament - dem Oberhaus (House
of Lords) und dem Unterhaus (House of
Commons) - liegt in Abstimmung mit dem
König die souveräne Gewalt des Vereinig-
ten Königreiches. Ausgedrückt wird dies
durch die verfassungsrechtlichen Begrif-
fe „The King in Parliament“, womit der
Ort der höchsten Gewalt veranschaulicht
wird, und „His Majesty's Government“
als Bezeichnung für die Regierung. Bereits
in angelsächsischer Zeit gab es die Gewal-
tenteilung zwischen dem König und einer
freien, alle Teile des Landes vertretenden
Versammlung (der sogenannte Witenage-
mot). Dieser Rat konnte den Herrscher
wählen, aber auch absetzen. Nur in enger
Zusammenarbeit mit ihm durfte der Mon-
arch neue Gesetze erlassen, königliche Be-
amte und geistliche Würdenträger ernen-
nen, Steuern verkünden und Lehen verge-
ben sowie Gerichte einberufen.
Die normannischen Könige hatten sich
während ihrer Herrschaft mit den Great
Councils auseinanderzusetzen - Ver-
sammlungen, die aus den Lehnsträgern
bestanden und den Herrscher in allen
wichtigen Fragen berieten. Im Laufe der
Zeit entwickelten sich daraus recht macht-
volle Institutionen. So zwangen im Jahre
1215 25 Adlige König Johann Ohneland
(John Lackland), die Magna Charta an-
zuerkennen. Darin wurde der Monarch
verpflichtet, Steuererhebungen mit dem
Common Council abzusprechen. Der Rat
bestand aus geistlichen Würdenträgern
und Mitgliedern adliger Familien sowie
königlichen Lehnsträgern. 1254 entsand-
te jede Grafschaft vier gewählte Ritter in
diese Versammlung und 1265 konnten
auch die Städte Repräsentanten (Com-
mons) in den nun Great Council genann-
ten Rat schicken.
1295 kam es mit dem Model Parlia-
ment von Eduard I. zu einer weiteren
Entwicklung der demokratischen Traditi-
on in England. Dieser Rat setzte sich aus
Bischöfen und hohen Adligen zusammen.
Die geistlichen Würdenträger wurden an-
gewiesen, Mitglieder des niederen Klerus
mitzubringen, des Weiteren sollten „zwei
Bürger aus jeder Stadt, zwei Ritter aus je-
der Grafschaft und zwei Bürger aus jeder
Gemeinde“ gewählt und in die Versamm-
lung geschickt werden. Dieses Parlament
fungierte als höchster Gerichtshof („The
High Court of Parliament“), bestimmte
die Steuern und hatte den Gesetzesvorla-
gen zuzustimmen.
In der Mitte des 14. Jh. trennte sich die-
se Versammlung dann in zwei Häuser.
Die Ritter tagten zusammen mit den Bür-
gern und die weltlichen zusammen mit
den geistlichen Würdenträgern. Wäh-
rend der Regierungszeit von Heinrich
VIII. (1509-1547) trug das Parlament
Petitionen an den König heran, die die-
ser annehmen oder ablehnen konnte. Bei
den Auseinandersetzungen in der Zeit
von Karl I. (1625-1649), die zur Hinrich-
tung des Herrschers führten, ging es um
die Frage, wem die Souveränität gebüh-
re: dem König allein oder dem König im
Parlament. Die letztere Auffassung setzte
sich durch, der Monarch musste nun bei
allen wichtigen Entscheidungen das Par-
lament konsultieren. In den Bill of Rights
wurden 1689 die Rechte und Pflichten
des King in Parliament formuliert und
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