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Zollbestimmungen
In allen EU- und EFTA-Mitgliedstaaten gelten weiterhin na-
tionale Ein-, Aus- oder Durchfuhrbeschränkungen, z. B.
für Tiere, Pflanzen, Waffen, starke Medikamente und Dro-
gen (auch Cannabisbesitz und -handel). Außerdem beste-
hen weiterhin Grenzen für die steuerfreie Mitnahme von
Alkohol, Tabak und Kaffee. Bei Überschreiten der Freigren-
zen muss nachgewiesen werden, dass keine gewerbliche
Verwendung beabsichtigt ist.
Freimengen
innerhalb
EU-Ländern
Alkohol (für Personen über 17 Jahre): 90 l Wein (davon
max. 60 l Schaumwein) oder 110 l Bier oder 10 l Spirituo-
sen über 22 Vol.-% oder 20 l unter 22 Vol.-% oder eine an-
teilige Zusammenstellung dieser Waren
Tabakwaren (für Personen über 17 Jahre): 800 Zigaret-
ten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Anderes: 10 kg Kaffee und 20 Liter Kraftstoff im Benzin-
kanister
Freimengen
für Reisende
aus der
Schweiz
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 1 l Spirituosen (über
22 Vol.-%) oder 2 l Spirituosen (unter 22 Vol.-%) oder eine
anteilige Zusammenstellung dieser Waren, und 4 l nicht-
schäumende Weine, und 16 l Bier
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren): 200 Zigaretten
oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Andere Waren: 10 Liter Kraftstoff im Benzinkanister; für
See- und Flugreisende bis zu einem Warenwert von insge-
samt 430 , über Land Reisende 300 , alle Reisende un-
ter 15 Jahren 175
Freimengen
bei Rück-
kehr in die
Schweiz
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren): 2 l bis 15 Vol.-% und
1 l über 15 Vol.-%
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren): 200 Zigaretten
oder 50 Zigarren oder 250 g Schnitttabak oder eine antei-
lige Zusammenstellung dieser Waren, und 200 Stück Ziga-
rettenpapier
Anderes: neuangeschaffte Waren für den Privatgebrauch
bis zu einem Gesamtwert von 300 SFr. Bei Nahrungsmit-
teln gibt es innerhalb dieser Wertfreigrenze auch Mengen-
beschränkungen
Nähere
Informa-
tionen
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-Infocenter Tel.
069-46 997 600
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim Zollamt Klagen-
furt Villach Tel. 01-51 433 564 053
Schweiz: www.ezv.admin.ch oder bei der Zollkreisdirek-
tion in Basel Tel. 061-2 871 111
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