Travel Reference
In-Depth Information
Urlaubsortes ein deutschsprechender Arzt befindet; die
Liste kann man auch vorab anfordern. Eien solche Liste be-
kommt man als ÖAMTC-Mitglied unter Tel. (0043) 12 512
020.
Gesetzliche
Krankenver-
sicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen von Deutschland und
Österreich garantieren eine Behandlung im akuten Krank-
heitsfall auch in Spanien (und Frankreich), wenn die Ver-
sorgung nicht bis nach der Rückkehr warten kann. Als An-
spruchsnachweis benötigt man die Europäische Kranken-
versicherungskarte, die man von seiner Krankenkasse er-
hält.
Im Krankheitsfall besteht ein Anspruch auf ambulante
oder stationäre Behandlung bei jedem zugelassenen Arzt
und in staatlichen Krankenhäusern. Da jedoch die Leistun-
gen nach den gesetzlichen Vorschriften im Ausland abge-
rechnet werden, kann man auch gebeten werden, zu-
nächst die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Ob-
wohl bestimmte Beträge von der Krankenkasse hinterher
erstattet werden, kann ein Teil der finanziellen Belastung
beim Patienten bleiben und zu Kosten in kaum vorhersag-
barem Umfang führen.
Auslands-
krankenver-
sicherung
Deshalb wird der Abschluss einer privaten Auslandskran-
kenversicherung dringend empfohlen.
Bei Abschluss der Versicherung - die es mit bis zu einem
Jahr Gültigkeit gibt - sollte auf einige Punkte geachtet wer-
den. Zunächst sollte ein Vollschutz ohne Summenbe-
schränkung bestehen, im Falle einer schweren Krankheit
oder eines Unfalls sollte auch der Rücktransport übernom-
men werden, denn der Krankenrücktransport wird von den
gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Zu-
satzversicherung bietet sich auch über einen Automo-
bilclub an, insbesondere wenn man bereits Mitglied ist.
Diese Versicherung bietet den Vorteil billiger Rückholleis-
tungen (Helikopter, Flugzeug) in extremen Notfällen.
Wichtig ist auch, dass im Krankheitsfall der Versicherungs-
schutz über die vorher festgelegte Zeit hinaus automatisch
verlängert wird, wenn die Rückreise nicht möglich ist.
Schweizer sollten bei ihrer Krankenversicherungsgesell-
schaft nachfragen, ob die Auslandsdeckung auch für Spa-
nien und Frankreich inbegriffen ist. Sofern man keine Aus-
landsdeckung hat, kann man sich kostenlos bei Soliswiss
(Gutenbergstr. 6, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031-3 807 030,
health@soliswiss.ch, www.soliswiss.ch) über mögliche Kran-
kenversicherer informieren.
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