Travel Reference
In-Depth Information
Anschnallpflicht:
innerhalb und außerhalb geschlosse-
ner Ortschaften; für Kinder unter drei Jahren sind Kinder-
sitze vorgeschrieben; Kinder über drei Jahren sollten, so-
fern sie keine 1,50 m groß sind, auf einer Rückhaltevorrich-
tung sitzen.
Telefonieren:
nur mit Freisprechanlage (ohne Kopfhörer)
erlaubt.
Tanken:
Handy, Autoradio und Motor müssen ausgestellt
sein.
Park- und absolutes Halteverbot:
gelbe bzw. rote Kenn-
zeichnung am Bordstein.
Gebührenpflichtiges Parken
(Automat): blaue Markie-
rung am Bordstein.
Überholverbot:
100 m vor Kuppen und auf Straßen, die
nicht mindestens 200 m zu überblicken sind.
Warndreieck/Westenpflicht:
Im Falle einer Panne oder
eines Unfalls sind vor und hinter dem Fahrzeug Warndrei-
ecke aufzustellen; Fahrer verlässt das Fahrzeug mit reflek-
tierender gelber oder orange-farbener Warnweste (Euro-
norm EN 471).
Abschleppen:
privat nicht erlaubt, nur von Unternehmen
mit Lizenz (grúa).
Unfall
Nach einem Unfall ist die Verleihfirma zu verstän-
digen. Wurde jemand verletzt, sollte unbedingt
die Polizei (Guardia Civil) gerufen werden. Über
die
Notrufnummer 112
erreicht man die Zentrale
für alle Notfälle - Polizei, Arzt und Feuerwehr.
Dort wird auch Deutsch gesprochen.
Es empfiehlt sich, die Kfz-Nummern der Beteilig-
ten sowie deren Namen, Anschrift und Versiche-
rung aufzuschreiben. Leider hört man bei Unfällen
immer häufiger, dass Ausländer im Nachteil sind,
auch wenn sie keine Schuld tragen. Rat in Not-
situationen geben die Automobilclubs ihren Mit-
gliedern. Hier die Notrufnummern der wichtigsten
Automobilclubs:
ADAC,
Tel. 0049-89-222222, www.adac.de
ÖAMTC,
Tel. 0043-1-71199-0, www.oeamtc.at
TCS,
Tel. 0041-22-4172220, www.tcs.ch