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schaffenheit des Untergrundes ab. Geologen und spezialisierte Bohrfirmen können bei der
Auslegung helfen. Die mögliche Entzugsleistung liegt je nach Untergrundbeschaffenheit
zwischen 20 und 100 Watt pro Meter. Für eine grobe Abschätzung lässt sich mit etwa 55
Watt pro Meter rechnen. Aus einer 100 Meter tiefen Sonde lassen sich dann rund 5,5
Kilowatt Kälteleistung entziehen. Für größere Leistungen sind mehrere parallele Sonden
erforderlich, die untereinander einen Abstand von mindestens 5 bis 6 Meter haben sollten.
Neben der Erdwärme lässt sich auch die Wärme des Grundwassers nutzen. Hierzu sind ein
Förder- und ein Schluckbrunnen erforderlich. Der Schluckbrunnen führt das abgekühlte
Grundwasser wieder in die Erde zurück. Damit das abgekühlte Wasser nicht erneut zum
Förderbrunnen gelangt, sollte der Schluckbrunnen mindestens 10 bis 15 Meter in Grund-
wasserfließrichtung hinter der Förderbohrung liegen.
Abbildung 11.6 Luft/Wasser-Wärmepumpe ohne erforderliche Bohrung in Außenaufstellung (links).
Herstellung einer Tiefenbohrung für eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe (rechts). Fotos: STIEBEL ELTRON
Bei der Entnahme von Grundwasser ist prinzipiell eine Genehmigung der zuständigen
Wasserbehörde erforderlich. Außerhalb von Grundwasserschutzgebieten wird diese meist
unter gewissen Auflagen erteilt. Auch für die Bohrung von Erdsonden von geschlossenen
Sole/Wasser-Anlagen ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. In Deutschland
erteilt diese bei Bohrtiefen von bis 100 Metern das Wasser-Wirtschaftsamt. Für tiefer rei-
chende Bohrungen ist zusätzlich eine Genehmigung des zuständigen Bergbauamtes erfor-
derlich. In der Regel holt das Bohrunternehmen die entsprechenden Genehmigungen ein.
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