Environmental Engineering Reference
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hingegen auf 4 bis 10 Cent pro Kilowattstunde ansteigen [Fic03] . Für Kleinanlagen können
die Kosten sogar noch höher ausfallen.
Die Vergütung für Strom aus neuen Wasserkraftwerken regelt in Deutschland das Erneuer-
bare-Energien-Gesetz (EEG). Danach erhält Strom bei einer Wasserkraftleistung von
weniger als 500 Kilowatt eine Vergütung von 12,7 Cent pro Kilowattstunde und von 500
Kilowatt bis 2 Megawatt 8,3 Cent pro Kilowattstunde jeweils für 20 Jahre. Für größere
Leistungen sind geringere Vergütungen vorgesehen, sodass diese ab 50 Megawatt nur noch
3,4 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Ab dem Jahr 2013 ist außerdem eine jährliche Ab-
senkung der Vergütung von einem Prozent vorgesehen. Die Gewährung der Vergütung ist
mit der Verbesserung des ökologischen Zustands des Gewässers verknüpft.
9.6
Ökologie
Wasserkraftanlagen zählen zu den umstrittensten regenerativen Energieanlagen. Vor allem
klassische Fluss-, Speicher- und Gezeitenkraftwerke haben einen besonders großen Ein-
griff in die Natur zur Folge.
Abbildung 9.16 Links: Umgebungsbach am Donaukraftwerk Freudenau. Quelle: www.verbund.at .
Rechts: Fischtreppe am Weserkraftwerk Bremen. © Weserkraftwerk Bremen GmbH
Durch die Stauanlage entsteht ein stehendes Gewässer an der Stelle, wo zuvor meist über-
strömter Kies- und Geröllgrund die Lebensgrundlage vieler Fische bildete. Durch den ver-
änderten Lebensraum sterben hier zahlreiche Fische und Pflanzen aus. Ein weiteres Risiko
für Fische sind die Wasserkraftturbinen selbst. Zwar verhindert ein Rechen, dass größere
Tiere in die Anlage geraten. Kleine können aber durch die Maschen des Rechens schlüpfen
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