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Versicherungen
sen verlorenes Gepäck oft nur nach Ki-
lopreis und auch sonst nur der Zeitwert
nach Vorlage der Rechnung ersetzt
wird. Wurde eine Wertsache nicht im
Safe aufbewahrt, gibt es bei Diebstahl
auch keinen Ersatz. Kameraausrüstung
und Laptop dürfen beim Flug nicht als
Gepäck aufgegeben worden sein. Ge-
päck im unbeaufsichtigt abgestellten
Fahrzeug ist ebenfalls nicht versichert.
Die Liste der Ausschlussgründe ist end-
los ... Überdies deckt häufig auch die
Hausratsversicherung schon Einbruch,
Raub und Beschädigung von Eigentum
auch im Ausland.
Eine Privathaftpflichtversicherung hat
man in der Regel schon. Verfügt man
über eine Unfallversicherung, sollte
man prüfen, ob diese im Falle plötz-
licher Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines
Unfalls im Urlaub zahlt. Auch durch
manche Kreditkarten oder Automo-
bilclubmitgliedschaft ist man für be-
stimmte Fälle schon versichert. Die Ver-
sicherung über die Kreditkarte hat je-
doch meist nur für den Karteninhaber
Gültigkeit!
Egal welche Versicherungen man ab-
schließt, hier ein Tipp: Für alle abge-
schlossenen Versicherungen sollte
man die Notfallnummern notieren
und mit der Policenummer gut aufhe-
ben! Bei Eintreten eines Notfalles sollte
die Versicherungsgesellschaft sofort
telefonisch verständigt werden!
Der Abschluss einer Jahresversiche-
rung ist in der Regel kostengünstiger
als mehrere Einzelversicherungen.
Günstiger ist auch die Versicherung
als Familie statt als Einzelpersonen.
Hier sollte man nur die Definition von
„Familie“ genau prüfen.
Zum Thema Auslandskrankenversi-
cherung siehe „Gesundheit“.
Andere Versicherungen
Ob es sich lohnt, weitere Versiche-
rungen abzuschließen wie eine Rei-
serücktrittsversicherung, Reisegepäck-
versicherung, Reisehaftpflichtversiche-
rung oder Reiseunfallversicherung ist
individuell abzuklären. Aber gerade die-
se Versicherungen enthalten viele Aus-
schlussklauseln, sodass sie nicht im-
mer Sinn machen.
Die Reiserücktrittsversicherung für
35-80 lohnt sich nur für teure Reisen
und für den Fall, dass man vor der Ab-
reise einen schweren Unfall hat, er-
krankt oder schwanger wird, gekündigt
wird, nach Arbeitslosigkeit einen neuen
Arbeitsplatz bekommt, die Wohnung
abgebrannt ist u.Ä. Nicht gelten hinge-
gen: Krieg, Unruhen, Streik, etc.
Auch die Reisegepäckversicherung
lohnt sich seltener, da z.B. bei Flugrei-
Europaschutzbrief
Ist man innerhalb Europas mit einem
Fahrzeug unterwegs, ist der Europa-
schutzbrief eines Automobilclubs eine
Überlegung wert. Wird man erst in der
Notsituation im Ausland Mitglied, gilt
diese Mitgliedschaft auch nur für dieses
Land und man ist in der Regel verpflich-
tet, fast einen Jahresbeitrag zu zahlen,
obwohl die Mitgliedschaft nur für einen
Monat gültig ist.
 
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