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In Deutschland, Österreich oder der
Schweiz lebende Staatsbürger anderer
Länder sollten sich bei der zuständigen
Botschaft des Königreichs Norwegen
nach der Notwendigkeit für ein Visum
erkundigen:
sandes. Wird die Ware auf diesem We-
ge außer Landes gebracht, entfällt die
Mehrwertsteuer, die 24 % beträgt. Al-
lerdings muss dann in Deutschland Ein-
fuhrumsatzsteuer (15 %) bezahlt wer-
den (das gilt nicht für Bücher).
Folgende Freimengen darf man zoll-
frei einführen in die EU und die
Schweiz:
Deutschland: Rauchstr. 1, 10787 Berlin,
Tel. 030/505050, Fax 505055, www.norwe
gen.org.
Österreich: Reisnerstr. 55-57, 1030 Wien,
Tel. 01/7156692, Fax 7126552, www.norwe
gen.or.at.
Schweiz: Postfach 5264, Bubenbergplatz
10, 3001 Bern, Tel. 031/3105555, Fax
3105550, www.amb-norwegen.ch.
Tabakwaren (für Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50
Zigarren oder 250 g Tabak oder eine anteili-
ge Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol (für Personen ab 17 Jahren) in die
EU: 1 l Spirituosen (über 22 Vol.-%) oder 2 l
Spirituosen (unter 22 Vol.-%) oder eine antei-
lige Zusammenstellung dieser Waren, und 4 l
nicht-schäumende Weine, und 16 l Bier; in
die Schweiz: 2 l bis 15 Vol.-% und 1 l über
15 Vol.-%
Andere Waren (in die EU): 10 Liter Kraft-
stoff im Benzinkanister; für See- und Flugrei-
sende bis zu einem Warenwert von insge-
samt 430 , über Land Reisende 300 , alle
Reisende unter 15 Jahren 175 (bzw. 150
in Österreich); (in die Schweiz): neuange-
schaffte Waren für den Privatgebrauch bis zu
einem Gesamtwert von 300 SFr. Bei Nah-
rungsmitteln gibt es innerhalb dieser Wert-
freigrenze auch Mengenbeschränkungen.
Einfuhr
Die Strafen für unerlaubte Alkoholein-
fuhr sind immer noch ziemlich hoch.
Verboten ist die Einfuhr von Giften,
Pflanzen (auch Kartoffeln!), Säugetieren
und Vögeln, Narkotika; Waffen nur mit
Sondergenehmigung.
Frei ist die Einfuhr von 1 l Schnaps
(max. 60 Volumenprozent) + 2 l Bier
oder Wein bzw. kein Schnaps, aber 3 l
Bier oder Wein + 2 l Bier, 200 Zigaret-
ten oder 250 g Tabak plus 200 Blätt-
chen. Proviant bis 700 NOK. Über die
Quote hinaus dürfen 4 Liter zollpflichtig
mitgenommen werden. Für Wein sind
pro Liter 47 NOK, für Spirituosen 325
NOK zu zahlen. Infos: www.toll.no und
www.norwegen.org.
Wird die Wertfreigrenze überschrit-
ten, sind Einfuhrabgaben auf den Ge-
samtwert der Ware zu zahlen und
nicht nur auf den die Freigrenze über-
steigenden Anteil. Die Berechnung er-
folgt entweder pauschal oder nach
dem Tarif jeder einzelnen Ware zuzüg-
lich sonstiger Steuern.
Einfuhrbeschränkungen bestehen
u.a. für Tiere, Pflanzen, Arzneimittel,
Betäubungsmittel, Feuerwerkskörper,
Lebensmittel, Raubkopien, verfas-
sungswidrige Schriften, Pornografie,
Ausfuhr
Norwegen gehört nicht zur EU. Kauft
man einen Monat vor der Ausreise für
über 150 Waren im Geschäft, fragt
man nach der Möglichkeit des Postver-
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