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Staat und
Gesellschaft
Gemeinden
(davon 47 Stadtgemein-
den) gegliedert. Diese können mit 500-
2000 km² beachtlich groß sein.
Artikel 3 der Verfassung lautet: „Die
ausübende Gewalt liegt beim König.“
Staatsoberhäupter sind seit 1991, in der
Nachfolge von König
Olav V.,
König
Harald V.
(*1937) und seine Frau Köni-
gin
Sonja
(Kinder: Kronprinz
Haakon,
seit 25.8.01 verheiratet mit
Mette-Marit
Tjessem Høiby,
und
Märtha Louise,
wel-
che seit der Heirat mit dem Schriftstel-
ler
Ari Behn
im Mai 2002 ein bürgerli-
ches Leben führt).
In Artikel 49 der Verfassung heißt es:
„Das Volk übt die gesetzgebende Ge-
walt über das Storting aus.“ Minister-
präsident ist seit Herbst 2005
Jens Stol-
tenberg
von der Arbeiterpartei. Er wur-
de 2009 wiedergewählt.
Verfassung
Norwegens
konstitutionelle Monar-
chie
gewährt dem König zwar relativ we-
nig Macht, dieser hat aber doch ein -
manchmal entscheidendes - Mitspra-
cherecht. Gewählt werden alle vier Jahre
die Kommunal- und Regionalverwaltung
sowie das
Storting (Parlament).
Es gibt
keine Prozenthürden. Die Regionen des
Landes entsenden ihre Abgeordneten im
Verhältnis zur Einwohnerzahl.
Stimmrecht haben in Norwegen Per-
sonen über 18 Jahren. Ausländer dürfen
an Kommunalwahlen teilnehmen.
Administrativ ist Norwegen in
19
Großregionen,
die
Fylke,
und über
400
Politik
Im Parlament
sind derzeit
sieben Par-
teien
vertreten, eine Vielfalt, die bei
wichtigen Entscheidungen, die klare
Mehrheiten verlangen, sehr hinderlich
sein kann.
Größte Partei ist traditionell die
sozi-
aldemokratische Arbeiterpartei (Ap).
Allerdings erlebte diese nach dem Aus-
scheiden der Sympathieträgerin
Gro
Harlem Brundtland
in den 1990er Jah-
ren einen bis dato nie dagewesenen Po-
pularitätsrückgang. Und obgleich der
ebenfalls nicht unbeliebte
Jens Stolten-
berg
im Jahr 2000 den Parteivorsitz
übernahm, musste die Partei bei der
Wahl im September 2001 einen Stim-
menverlust von 10,7 % hinnehmen. Die
Gründe hierfür wurden allgemein in der