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In-Depth Information
Verhalten
Zeit
In Italien gilt die Mitteleuropäische
Zeit (MEZ), d. h. einschließlich der
Sommerzeit wie in Deutschland, Ös-
terreich und der Schweiz.
Im Sommer herrscht in der ausgedörrten
Toscana höchste Brandgefahr. Man sollte
meinen, es sei überflüssig zu erwähnen, dass
offene Feuer und achtlos weggeworfene
Zigarettenkippen verheerende Folgen haben
können, doch die schwarzen Brandnarben
an vielen Hügeln sprechen eine deutliche
Sprache.
Zeitungen
Nacktbaden ist verpönt. Selbst an entlege-
nen Stränden können Tugendwächter aus
dem Nichts auftauchen und wegen „sitten-
widrigen“ Verhaltens Anzeige erstatten. Bei
Oben Ohne ist man hingegen toleranter.
Die beiden auflagenstärksten italieni-
schen Tageszeitungen sind der Mailänder
Corriere della Sera und La Repubblica aus
Rom (in Florenz mit Lokalteil und ausführli-
chem Veranstaltungskalender). La Nazione
und Il Tirreno erscheinen in Florenz und Li-
vorno.
Toiletten. Öffentliche Toiletten, egal ob
benutzbar oder nicht, sind rar. Lediglich in
Bahnhöfen, Tankstellen, größeren Museen
und natürlich in Bars und Cafès findet man
die so genannten stillen Örtchen, le tolette
oder, etwas feiner, il bagno . Dabei sollte man
möglichst nicht die Signore (Damen) mit
den Signori (Herren) verwechseln.
Deutsche Zeitungen und Zeitschriften
sind in der Hochsaison noch am Erschei-
nungstag in allen größeren Städten und
touristischen Zentren erhältlich.
Die Stadt Florenz wehrt sich. Bestraft wer-
den öffentliches Urinieren (selbst im Dom
wachen nicht ganz grundlos zwei Polizisten),
Sightseeing in der Badehose und prinzipiell
sonnenhungrige Touristen, die sich auf einer
Piazza so aalen wie am Strand von Rimini.
Zoll
Broschüren mit aktuellen Ein- und Ausfuhr-
Richtlinien sind bei Zollämtern und Automo-
bilclubs erhältlich.
In Kirchen sind es nicht nur kurze Hosen
und freizügige Hemdchen, die Anstoß erre-
gen - genaugenommen sind sie sogar verbo-
ten. Lange Hose, bedeckte Oberarme und
„entblößtes Haupt“ (bei Männern) lautet die
allgemeine Vorschrift. Auch Kirchenbesichti-
gungen während der Messe sind im Prinzip
untersagt.
EU-Bürger dürfen für den privaten Ver-
brauch pro Person abgabenfrei ein- und aus-
führen (Richtmengen): 800 Zigaretten, 400
Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Tabak, 10 l Spi-
rituosen, 90 l Wein, 110 l Bier.
Für die Schweiz als Nicht-EU-Land gelten
feste Mengenbeschränkungen, z. B. nur 200
Zigaretten oder 2 l Wein.
Außerdem. Immer wieder und überall, vor
allem natürlich auf dem Land, aber selbst da,
wo tagtäglich Touristen durchgeschleust wer-
den, trifft man auf Leute, meist ältere, die völ-
lig uneigennützig einen Gruß oder ein paar
freundliche Worte an den Fremden richten
und denen man durch eine nette Geste oder
ein Lächeln etwas zurückgeben kann. So ein-
fach ist das.
Weitere Informationen:
Deutschland: www.zoll.de oder beim Zoll-
Infocenter Tel. 069/46 99 76-00
Österreich: www.bmf.gv.at oder beim
Zollamt Villach Tel. 04242/3 32 33
Schweiz: www.zoll.admin.ch oder bei der
Zollkreisdirektion Basel Tel. 061/28 71 111
 
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