Travel Reference
In-Depth Information
Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware, deren Wert
175 Euro übersteigt (Schmuck- oder Kleidungsstücke, tech-
nische oder optische Geräte usw.).
Die Eingangsabgaben werden vom vollen Warenwert er-
hoben. Die Abgaben für Waren, welche die o. g. Freimen-
gen überschreiten, erfragen Sie bitte beim Zollamt Helgo-
land, Tel. 304.
Alles klar? Wehe, da lacht jetzt einer!
Fortbewegung
Kaum
Motori-
siertes
Auf Helgoland gibt es außer ein paar Not- und
Baufahrzeugen und einer Anzahl von Elektrokar-
ren nichts Motorisiertes. (Weshalb der Zoll einen
dicken Einsatzwagen samt Blaulicht hat, muss man
sich aber wahrscheinlich mal erklären lassen.)
Selbst Fahrräder sind nicht erlaubt, es gibt auch
keinen Verleiher. (Transitreisende können ihre Rä-
der während eines Inselaufenthalts auf der Lan-
dungsbrücke deponieren; sie dürfen nicht benutzt
werden!) Das gängige Fortbewegungsmittel sind
mithin die Füße; die geringen Distanzen ermögli-
chen selbst insofern Schwachen die komplette Er-
kundung der Insel.
Elektrotaxi
Wer allerdings ganz schwach auf den Beinen ist,
kann auch ein Elektrotaxi zu Hilfe rufen. Ein einzi-
ges gibt es auf der Insel, und es ist gut ausgelastet.
Tel. 0171-9902929. Eine Tour, egal wohin, kostet
10 Euro.
Elektrozug
Außerdem existiert ein „Massenbeförderungsmit-
tel“, nämlich ein kleiner Elektrozug nach Art jener
in Kinderparks, etwas großspurig „Inselbahn“ ge-
nannt und mit Abfahrt vom Fallersleben-Denkmal.
Urig: die Helgoländer „Inselbahn“
 
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