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wird - das weiß kein Meteorologe. Und wenn er
Profi ist, dann wird er nicht nur diesen Umstand
bereitwillig eingestehen und anders lautende Aus-
sagen ins Reich der „Wahrsage“ verweisen, son-
dern auch Argumenten, dass der Mondwechsel
doch anderes Wetter brächte oder dass der „Hun-
dertjährige“ dieses oder jenes zur Sache aussagte,
mit nur einer Antwort begegnen: „Alles Käse.“
Detaillierte Wetterberichte lassen sich auch im Internet
einholen.
Die Insel selbst hat auf ihrer Homepage www.helgo
land.de eine spezielle Wettersite, die man zur Sicherheit
mit www.wetteronline.de abgleichen kann, wo Vorhersa-
gen für kleine Orte abrufbar sind. PLZ eingeben (Helgo-
land: 27498), und schon lacht die Sonne.
Nützlich ist auch www.donnerwetter.de mit punktge-
nauen Angaben für den Standort.
Wer sich vor Sturm und Hagel sorgt, der wähle www.un
wetterzentrale.de, wird die meiste Zeit dort aber nicht
fündig werden.
Reederei
haftet bei
Seegang
nicht
Wer auf einem schaukelnden Schiff zu Schaden
kommt, kann die Reederei dafür nicht haftbar ma-
chen. Das Landgericht Bremen wies unter dem
Aktenzeichen 7 0 124/03 die Klage eines betag-
ten Kreuzfahrtpassagiers ab, der „wegen man-
gelnder Haltegriffe“ an Bord auf dem Weg zur Toi-
lette gestürzt war. Die Schaukelei sei ein „imma-
nenter Bestandteil der Seefahrt“, befand das Ge-
richt realistischerweise. Außerdem wäre der Klä-
ger durch Lautsprecherdurchsagen vor schlech-
tem Wetter gewarnt gewesen.
 
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