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wird - das weiß kein Meteorologe. Und wenn er
Profi ist, dann wird er nicht nur diesen Umstand
bereitwillig eingestehen und anders lautende Aus-
sagen ins Reich der „Wahrsage“ verweisen, son-
dern auch Argumenten, dass der Mondwechsel
doch anderes Wetter brächte oder dass der „Hun-
dertjährige“ dieses oder jenes zur Sache aussagte,
mit nur einer Antwort begegnen: „Alles Käse.“
Detaillierte
Wetterberichte
lassen sich auch
im Internet
einholen.
Die Insel selbst hat auf ihrer Homepage
www.helgo
land.de
eine spezielle Wettersite, die man zur Sicherheit
mit
www.wetteronline.de
abgleichen kann, wo Vorhersa-
gen für kleine Orte abrufbar sind. PLZ eingeben (Helgo-
land: 27498), und schon lacht die Sonne.
Nützlich ist auch
www.donnerwetter.de
mit punktge-
nauen Angaben für den Standort.
Wer sich vor Sturm und Hagel sorgt, der wähle
www.un
wetterzentrale.de,
wird die meiste Zeit dort aber nicht
fündig werden.
Reederei
haftet bei
Seegang
nicht
Wer auf einem schaukelnden Schiff zu Schaden
kommt, kann die Reederei dafür nicht haftbar ma-
chen. Das
Landgericht Bremen
wies unter dem
Aktenzeichen 7 0 124/03 die Klage eines betag-
ten Kreuzfahrtpassagiers ab, der „wegen man-
gelnder Haltegriffe“ an Bord auf dem Weg zur Toi-
lette gestürzt war. Die Schaukelei sei ein „imma-
nenter Bestandteil der Seefahrt“, befand das Ge-
richt realistischerweise. Außerdem wäre der Klä-
ger durch Lautsprecherdurchsagen vor schlech-
tem Wetter gewarnt gewesen.